Achtung: Phantomlohn-Falle bei Minijobs

Wenn Sie Minijobs anbieten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die Minijober richtig bezahlen. Sonst kann es für Sie sehr teuer werden.

Mit Urteil vom 29.05.2008, Az. VI R 57/05 hat der Bundesfinanzhof sich nicht viele Freunde bei den Arbeitgebern gemacht. Arbeitgeber, die Minijobs zur Verfügung stellen, können in die Phantomlohn-Falle stolpern.

Grundlage für die 400 € bei einem Minijober ist das Arbeitsentgelt. Aber der Teufel liegt im Detail. Es geht nach dieser Entscheidung nicht um das gezahlte, sondern das tatsächlich geschuldete Arbeitsentgelt. Und dies weicht bei so manchem Minijob deutlich voneinander ab. 

Minijobs sind auch nach Tarif zu bezahlen
Geschehen kann dies z. B. wenn der Arbeitgeber seine „Aushilfe“ geringer bezahlt als dies im Tarifvertrag vorgesehen ist. Wenn der Mitarbeiter einen höheren Anspruch hat, bezeichnet man die nicht ausgezahlte aber geschuldete Differenz als Phantomlohn. Und dann wird es teuer! 

Beispiel: Sie beschäftigen einen Mitarbeiter auf Minijobbasis und zahlen ihm einen Stundenlohn von 10 €. Dafür arbeitet er 35 Stunden im Monat. Macht also

 35 x 10 = 350 €.

Allerdings ist auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag anwendbar, der einen Stundenlohn in Höhe von 12,50 € vorsieht. Es ergibt sich folgende Berechnung

 35 x 12,50 = 437,50

Da die 400 € Grenze überschritten ist, kann das Arbeitsverhältnis nicht mehr als Minijob gewertet werden. Es drohen Ihnen erhebliche Nachzahlungen, wenn dies im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt wird.

Das sind die Folgen für Ihre Minijobs bei Phantomlohn

  1. Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge entsprechend der Gleitzonenregelung abführen und nicht die Pauschalen für Minijobs.
  2. Bemessungsgrundlage für dieses Beiträge ist das geschuldete und nicht das gezahlte Entgelt.

Der Mitarbeiter wird steuerlich nicht als Minijober angesehen. Sie müssen also nicht 2% pauschale Lohnsteuer abführen, sondern die Steuern nach seinen individuellen Verhältnissen (Steuerkarte). Dies auf Basis des gezahlten Entgelts.