Achtung, hier sind Schneeketten Pflicht

In Deutschland ist das Mitführen von Schneeketten in Nutzfahrzeugen nicht verpflichtend. Sind Ihre Lkw aber auch im Ausland unterwegs, sieht die Sache schon anders aus. Das fängt bereits mit der Profiltiefe der Reifen an: In Deutschland sind 1,6 mm vorgeschrieben, in Österreich 4 mm. Wenn Sie im Winter auf Nummer sicher gehen wollen, wären 6 mm Profiltiefe empfehlenswert.

In Österreich gilt eine Mitführungspflicht für Schneeketten für alle Lkw und Sattelzugmaschinen über 3,5 t und Busse zwischen dem 15. November und 15. März. Die Schneeketten müssen der Ö-Norm entsprechen.

Die Schweiz verpflichtet über spezielle Schilder zum Fahren mit Schneeketten, auch für Allradfahrzeuge. Im Kanton Graubünden können Allrader mit wieder einem anderen Schild von der Schneekettenpflicht ausgenommen sein.

In Italien gilt in bestimmten Alpenregionen teilweise eine Mitführpflicht für Schneeketten. Ansonsten weist die Beschilderung in den italienischen Alpen darauf hin, dass bei Eis und Schnee mit Schneeketten gefahren werden muss.

Frankreich ordnet die Schneekettenpflicht auch über die Beschilderung an. Im Frühjahr werden zum Schutz der Straßen manchmal Tau-Absperrungen verwendet, um den Straßenbelag zu schützen. An diesen Stellen ist dann das Fahren mit Schneeketten – per Schild – verboten.

Schilder, die zum Anlegen der Schneeketten auffordern, sollten nicht ignoriert werden – wie das Wetter hinter der nächsten Kurve ist, lässt sich in Gebirgsregionen oft nicht sagen. Auch vorgeschrieben ist häufig das Tragen einer Warnweste beim Anlegen der Schneeketten. Wer die Schneekettenpflicht ignoriert, kann sich z.B. in Italien warm anziehen: Das Bußgeld kann bis zu 300 Euro betragen.