Abhängig beschäftigt? So klappt die Abgrenzung
In einer Gesamtschau, so das Hessische Landessozialgericht (LSG), müsse beurteilt werden, ob Mitarbeiter selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Dabei ging es bezüglich der Streitigkeit von folgenden Kriterien aus, an denen Sie im Lohnbüro sich orientieren können:
Abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt | Freie Mitarbeiter und damit selbst für Steuern und Sozialversicherung zuständig |
Der Mitarbeiter ist persönlich vom Arbeitgeber abhängig, d.h. er
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Achtung „abhängig beschäftigt“
Auch abhängig beschäftigte Mitarbeiter sind im Rahmen von geringfügigen Beschäftigungen sozialversicherungsfrei.