Achten Sie bei einer Kündigung wegen Krankheit auf die Details

Haben Sie bis jetzt auch gedacht, dass eine Kündigung wegen Krankheit nicht möglich ist? Wenn ja, sind Sie in guter Gesellschaft. Denn dies gehört zu den häufigsten Irrtümern im Arbeitsrecht bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat festgelegt, auf welche Details es bei der Kündigung wegen Krankheit ankommt und was Sie gegebenenfalls im Gerichtsverfahren vortragen müssen.

Wichtig zu wissen ist zunächst, dass die Kündigung wegen Krankheit keine Sanktion für krankheitsbedingte Fehlzeiten am Arbeitsplatz darstellt. Sie dürfen den Mitarbeiter also nicht für seine Krankheit bestrafen wollen. Anknüpfungspunkt für eine krankheitsbedingte Kündigung sind die Belastungen, die durch die Fehlzeiten entstehen. Es geht also um Auswirkungen auf den Betrieb.

Krankheitsbedingte Kündigung ist keine Strafmaßnahme
Sie sollten auf jeden Fall den Eindruck vermeiden, dass Sie die krankheitsbedingte Kündigung als Strafmaßnahme für Fehlzeiten einsetzen. Ihre Kündigung würde damit schnell unwirksam werden. Denn, wenn ein Mitarbeiter tatsächlich arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, so ist es sein gutes Recht, die ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeiträume zur Genesung zu verwenden. Hierfür dürfen Sie ihn nicht bestrafen.

Der Unterschied zwischen Sanktion und betrieblichen Auswirkungen als Kündigungsgrund ist auch die Grundlage für die Rechtsprechung zu krankheitsbedingten Kündigungen. So hat zum Beispiel das Landesarbeitsgericht Hamm festgestellt, zu welchen Punkten Sie im Kündigungsschutzprozess detaillierte Angaben machen müssen, damit Sie eine Chance haben, das Verfahren zu gewinnen (LAG Hamm, Az.: 13 Sa 1939/10). Das sind insbesondere: 

  • Welche Fehlzeiten liegen genau vor?
  • Was für Auswirkungen hatten diese auf dem Betriebsablauf? Welche Kollegen mussten welche Mehrarbeiten machen, um den Ausfall zu kompensieren?
  • Welche Belastungen waren dadurch für die Kollegen entstanden (Überstunden usw.)?
  • Welche Entgeltfortzahlungskosten entstanden?
  • Welche Maschinen haben wann aufgrund des Ausfalls stillgestanden?
  • Welche Lieferverzögerungen sind durch den Arbeitsausfall entstanden?

Stellen Sie sich auf hohe Anforderungen ein
Für eine krankheitsbedingte Kündigung müssen erhebliche Fehlzeiten durch eine lang andauernde Krankheit oder erhebliche Belastungen durch ständige Kurzerkrankungen vorliegen. Generell sind die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung für den Arbeitgeber relativ hoch. Wenn Sie also eine krankheitsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers erwägen müssen, ist es sinnvoll, wenn Sie sich vorher rechtlich beraten lassen. Wenden Sie sich dazu an einen Rechtsanwalt an Ihrem Geschäftssitz.