Die Gründe für die Absage auf eine Bewerbung können sowohl beim Bewerber als auch beim Unternehmen liegen. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über Absagegründe, die vom Bewerber selbst zu vertreten sind.
Zu den häufigsten Gründen, warum Bewerber eine Absage zu vertreten haben, zählen mangelnde Motivation, fehlerhafte, unordentliche Unterlagen, negative Äußerungen über den jetzigen Arbeitgeber, Appelle, gefälschte Unterlagen, Unsicherheit, ständige Verwendung von Superlativen, überzogene oder viel zu niedrige Gehaltsvorstellungen. Nähere Informationen und Erläuterungen finden Sie im Folgenden.
Häufige Fehler und Fauxpas in den Bewerbungsunterlagen
- Keine Aktualisierung eines älteren Anschreibens, das heißt der Bezug zur Anzeige, der Ansprechpartner und die Anrede können fehlerhaft sein, sodass für das Unternehmen erkennbar wird, dass der Bewerber seine Unterlagen vor Versand nicht mehr kritisch geprüft hat.
- Nichtssagende, allgemeine Formulierungen, die nichts Konkretes über den Bewerber aussagen ("Ich bin flexibel, initiativ und kommunikationsstark…“).
- Neben der häufigen Verwendung des Konjunktivs ("Ich könnte mir vorstellen, für Ihr Unternehmen tätig zu werden.“; "Ich würde mich über die Einladung zu einem Gespräch freuen.“) kann jedoch auch der ständige Gebrauch von Superlativen im Anschreiben kontraproduktiv sein ("Ich habe stets Arbeitsergebnisse von höchster Qualität erzielt, wobei mir meine exzellenten EDV-Kenntnisse in Verbindung mit meiner äußerst sorgfältigen Arbeitsweise zugute gekommen sind.“). Besonders problematisch wird es, wenn die Eigenbeurteilung des Bewerbers im Anschreiben stark von der Beurteilung durch den früheren Arbeitgeber im Arbeitszeugnis abweichen.
- Unsaubere, fehlerhafte Unterlagen mit mehreren Tipp- und Zeichensetzungsfehlern, Flecken auf den Unterlagen, schlecht lesbare Zeugniskopien u. ä.
- Negative Äußerungen über den derzeitigen Arbeitgeber schon im Anschreiben.
- Appelle und die Betonung der Dringlichkeit der eigenen Bewerbung ("Dringend suche ich einen Arbeitsplatz als Bürokauffrau.“). Im Abschlusssatz wirkt ein Satz wie "Geben Sie mir die Chance!“ oder "Lernen Sie mich kennen!“ negativ. Gerade der letztgenannte Satz wirkt schon fast wie eine Drohung.
- Mangelnde Motivation wird schon im Anschreiben erkennbar. ("Da Ihr Anforderungsprofil im Großen und Ganzen zu meinen Vorstellungen passt, bewerbe ich mich bei Ihnen.“)
Absage auf Bewerbung wegen der Frage nach der Gehaltsvorstellung
Deutlich überhöhte Gehaltsvorstellungen, die weder branchenüblich sind noch der Qualifikation und der Berufserfahrung des Bewerbers entsprechen, führen in aller Regel zu einer Absage. Manche Bewerber neigen dazu, sich weit unter Wert zu verkaufen, weil sie glauben, dann für Arbeitgeber attraktiver zu werden. In der Regel ist jedoch das Gegenteil der Fall, weil hieraus auf mangelndes Selbstvertrauen und die Unkenntnis des eigenen Marktwerts in der jeweiligen Branche geschlossen wird. Ebenso macht es einen schlechten Eindruck, wenn sich zum Thema „Gehalt“ überhaupt nicht geäußert wird, obwohl in der Ausschreibung explizit danach gefragt wurde.
Das Bewerbungsfoto
Bewerbungsfotos aus dem Passbildautomaten oder solche, die mit dem Fotohandy geschossen wurden, Privatfotos aller Art oder Gruppenfotos mit dem Hinweis „Dritte Reihe, zweiter von links“ mögen im besten Fall für ein Schmunzeln in der Personalabteilung sorgen, der Bewerber wird jedoch nicht ernsthaft als geeigneter Kandidat für die zu besetzende Stelle in Betracht gezogen.
Absage auf die Bewerbung wegen gefälschter Unterlagen
Auch wenn dies eigentlich nicht in der Praxis vorkommen sollte, so landen dennoch immer wieder Bewerbungen auf den Tischen von Personalabteilungen, die mindestens ein gefälschtes Zeugnis oder Zertifikat enthalten.
Gefälschte Zeugnisse und Zertifikate, aus denen hervorgeht, dass aller Wahrscheinlichkeit nach Freunde oder Bekannte ein Gefälligkeitsgutachten erstellt haben, sind absolut tabu. Dies fällt insbesondere dann ins Auge, wenn das Arbeitszeugnis nicht auf Firmenbriefpapier erstellt wurde, die Funktion des Unterzeichners oder der Unterzeichner nicht maschinenschriftlich aufgeführt wurden (Manager Human Ressources, Personalreferentin, Leiter Personalabteilung, Geschäftsführer etc.) und wenn womöglich noch 1 : 1 der Text aus einem vorherigen Arbeitszeugnis in das Dokument hinein kopiert wurde.
Ebenso würde es auffallen, wenn Noten in einem Schulabschluss- oder Diplomzeugnis nachträglich graphisch bearbeitet wurden. Oft werden dann Noten nach oben verbessert, leider vergisst der Kandidat jedoch dann, die abschließende Durchschnittsnote ebenfalls nach oben zu korrigieren.
In der Praxis ist es auch schon vorgekommen, dass ein Bewerber die Noten seines Zeugnisses der 9. Klasse, mit dem er sich um einen Ausbildungsplatz beworben hat, von ausreichend oder mangelhaft auf gut und sehr gut korrigiert hat, aber vergessen hat, den Beschluss der Klassenkonferenz zu ändern: Der Schüler wird nicht in Klasse 10 versetzt.
Dies fiel der zuständigen Personalabteilung zwar erst nach einigen Monaten im Rahmen einer Routineüberprüfung auf, die Folge war jedoch die fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses mit der Begründung der arglistigen Täuschung.
Die vom Unternehmen gewünschte Versandart einer Bewerbung
In der Stellenausschreibung befindet sich der Hinweis, dass E-Mail-Bewerbungen bevorzugt oder sogar ausschließlich berücksichtigt werden oder es wird um eine postalische Bewerbung gebeten mit dem Hinweis, von E-Mail-Bewerbungen Abstand zu nehmen.
Die Bewerbung wandert automatisch auf den Absagestapel, wenn ausschließlich E-Mail-Bewerbungen erwünscht sind, die Bewerberin ihr per Post versendetes Anschreiben jedoch mit der Erklärung einleitet, dass sie E-Mail-Bewerbungen als zu unpersönlich empfindet und deshalb ihre Unterlagen per Post versendet hat, obwohl das Unternehmen ausdrücklich etwas ganz anderes gewünscht hat.