Abmahnung wegen Fehlens in der Berufsschule

Eine Abmahnung kann wegen unentschuldigten Fehlens in der Berufsschule durchaus ausgesprochen werden. Wichtig ist dabei aber vor allem, dass die elementaren Bestandteile einer Abmahnung nicht fehlen. Sonst wird eine ggf. folgende Kündigung angreifbar.

Schwänzen von Stunden oder Tagen in der Berufsschule. Für zahlreiche Ausbildungsbetriebe ist ein solches Verhalten ihrer Auszubildenden mit Problemen verbunden. Was häufig (aber nicht immer) hilft: eine Abmahnung – konkret wegen Fehlens in der Berufsschule.  

Man sollte Auszubildende immer dann abmahnen, wenn Sie ein Verhalten an den Tag legen, dass Sie als Ausbilder nicht durchgehen lassen können. Eine Abmahnung wegen ständiger morgendlicher Verspätungen ist genauso möglich wie wegen Nicht-Führens des Ausbildungsnachweises. Und natürlich gehören auch unentschuldigte Fehltage in der Berufsschule dazu.

Abmahnung wegen Schwänzens der Berufsschule: Formulieren Sie konkret 
Wenn Sie die Abmahnung wegen der Fehltage schreiben, sollten Sie beachten, dass Sie  

  • das Fehlverhalten konkret benennen (z. B. unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule),  
  • die Tage genau aufführen (z. B. am 20. und 22. Juni),  
  • deutlich darauf hinweisen, dass Sie dieses Verhalten nicht dulden,  
  • zum Ausdruck bringen, dass Sie eine Besserung des Verhaltens erwarten und  
  • auch nicht unerwähnt lassen, dass weitere unentschuldigte Fehltage eine Kündigung nach sich ziehen können.  

2. Abmahnung wegen des gleichen Fehlverhaltens
Bei einer möglichen 2. Abmahnung wegen gleicher Vorkommnisse sollten Sie genauso konkret und deutlich formulieren und sich auf die 1. Abmahnung berufen. Zwischenzeitlich und danach lassen Sie dem Auszubildenden aber genügend Zeit, sein Verhalten zu ändern.  

Tritt auch nach der 2. Abmahnung keine Besserung ein, kommt ggf. eine Kündigung wegen der Fehltage in der Berufsschule in Frage. Benennen Sie darin das Fehlverhalten erneut konkret und berufen Sie sich zudem auf alle in dieser Angelegenheit bislang geschriebenen Abmahnungen.