Wann Abmahnung, wann Kündigung?
Sie müssen sich bei einem Fehlverhalten eines Mitarbeiters entscheiden. Wollen Sie eine Abmahnung erteilen oder wollen Sie eine Kündigung aussprechen? Und, wenn Sie eine Kündigung aussprechen wollen, ist diese (schon) zulässig?
Es gilt: Entweder Abmahnung oder Kündigung
Und das ist auch richtig so. Denn die Abmahnung hat u. a. eine Warnfunktion. Und diese kann die Abmahnung nicht ausüben, wenn Sie gleichzeitig die Kündigung aussprechen.
Abmahnung und Kündigung bei gleichem Sachverhalt
Eine ausgesprochene Abmahnung macht also die Kündigung wegen des gleichen Sachverhalts unwirksam. Trennen Sie daher beide Situationen deutlich.
Beispiel:
- Verspätung am 23.12.2009. Arbeitgeber spricht deshalb eine Abmahnung und gleichzeitig eine Kündigung aus. Die Kündigung ist unwirksam.
Abmahnung und Kündigung bei vergleichbaren Sachverhalten:
Möglich und erforderlich ist es aber, die Kündigung auf vergleichbare Sachverhalte wie die Abmahnung zu stützen.
Beispiel:
- Abmahnung am 20.12.2009 wegen Verspätung
- Abmahnung am 23.12.2009 wegen Verspätung
- Kündigung am 29.12.2009 wegen erneuter Verspätung.