Abmahnung: So wird sie rechtssicher

Ihr Chef hat Sie beauftragt, eine Abmahnung zu schreiben, weil ein Mitarbeiter sich nicht korrekt verhalten hat? Dann sollten Sie auf ein paar Dinge achten, damit die Abmahnung rechtssicher ist. Gehen Sie am besten nach diesen sechs Schritten vor.

Rechtssichere Abmahnung in sechs Schritten

Abmahnung zeitnah verschicken
Sie sollten so schnell wie möglich nach dem Pflichtverstoß des Mitarbeiters die Abmahnung folgen lassen.

Genaue Beschreibung des Abmahnungsgrundes
Das Fehlverhalten, auf Grund dessen der Mitarbeiter abgemahnt wird, muss in der Abmahnung genau beschrieben werden: Wann (Datum und Uhrzeit) hat der Mitarbeiter wo (Ort) und wem gegenüber was genau getan oder nicht getan, und welche Zeugen gibt es dafür?

Abmahnung begründen
Eine Abmahnung gibt es dann, wenn die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt werden, und dieses Verhalten nicht mehr vorkommen soll. Begründen Sie mit diesen Pflichten, und betonen Sie, dass das Verhalten in Zukunft unterlassen werden soll.

Kündigen Sie an
Im Wiederholungsfall des Fehlverhaltens droht nach einer Abmahnung meist die Kündigung. Schreiben Sie dies klar und deutlich in die Abmahnung. Zum Beispiel so: „Sollten Sie erneut… (z.B. zu spät zu Arbeit kommen, zu früh gehen…), müssen Sie damit rechnen, dass wir Ihren Arbeitsvertrag kündigen.“

Personalakte
Weisen Sie darauf hin, dass die Abmahnung in die Personalakte kommt. Sollte es einen Betriebsrat geben, fügen Sie hinzu, dass Sie diesem eine Abschrift zukommen lassen werden.

Zugang beweisen
Der Zugang der Abmahnung muss bewiesen werden können. Dazu ist es notwendig, dass Sie den Empfänger entweder den Empfang mit Unterschrift bestätigen lassen, oder sie vor Zeugen überreichen.