Abmahnung in der Ausbildung: Die unverzichtbaren Bestandteile

Die Abmahnung ist auch in der Ausbildung ein wichtiges, arbeitsrechtliches Instrument. Sie hat mehrere Funktionen, soll sie doch zur Verhaltensbesserung und auch – im Fall der Fälle – zur Vorbereitung einer Kündigung dienen. Daher sind bestimmte Bestandteile unverzichtbar.

Manchmal ist eine Abmahnung in der Ausbildung nötig
Wenn Ihnen das Verhalten eines Auszubildenden ganz und gar nicht gefällt, dann könnte eine Abmahnung fällig werden. Das gilt beispielsweise dann, wenn der Azubi immer wieder zu spät kommt. Primäres Ziel der Abmahnung ist es, den Auszubildenden dazu zu bringen, sich in Zukunft besser zu verhalten.

Er muss also die Möglichkeit erhalten, durch eine Verhaltensbesserung eine Gefährdung der gesamten Ausbildung selbst zu verhindern. Gelingt dies, dann wurde mit der Abmahnung das wichtigste Ziel erreicht. 

Allerdings gibt es natürlich auch die Fälle, bei denen keine Verhaltensbesserung in der Ausbildung erfolgt. Hier könnten Sie noch eine weitere Abmahnung nachschieben. Bleibt auch diese erfolglos, dann kann eine Kündigung in Betracht gezogen werden. Für diesen Fall ist es wichtig, dass Sie die geschriebenen Abmahnungen klar formuliert haben und alle wichtigen Bestandteile enthalten sind.

Abmahnung in der Ausbildung: 3 unverzichtbare Bestandteile

  1. Das rechtswidrige Verhalten des Auszubildenden während der Ausbildung muss genau beschrieben sein – mit Datum, Uhrzeit, Ort und Art des Vergehens. Allgemeine Hinweise in der Abmahnung wie "Störung des Betriebsfriedens" reichen nicht aus. 
  2. Die Abmahnung sollte klar dazu auffordern, künftig den Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag nachzukommen. Dazu ist konkret zu erwähnen, was hier speziell gemeint ist, also beispielsweise "künftig die Ausbildung morgens pünktlich aufzunehmen". 
  3. Letztlich ist in der Abmahnung ein Hinweis unverzichtbar, welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen folgen, wenn keine Besserung eintritt. Hier sollte auch erwähnt werden, dass eine Ausbildung bei Nicht-Beachtung auch gekündigt werden kann.