Abmahnung für einen Azubi: Drei unverzichtbare Bestandteile

Eine Abmahnung für einen Azubi wird nicht mal so nebenbei geschrieben. Es sollte zum einen ein wichtiger Grund vorliegen. Und zum anderen sind einige Aspekte zu berücksichtigen, damit die Abmahnung als arbeitsrechtliches Instrument auch tatsächlich wirkt.

Wenn ein Azubi sich mal so richtig daneben benommen hat, z. B. indem er einen anderen Azubi beleidigt, dann wird ggf. eine Abmahnung fällig. Aber auch wenn sich die Kleinigkeiten häufen – wie zum Beispiel das morgendliche Zuspätkommen -können Sie als Ausbildungsverantwortlicher eine Abmahnung schreiben. Damit diese aber auch tatsächlich wirkt, sollte das Schreiben gewissen inhaltlichen Anforderungen genügen.

Drei wichtige Bestandteile einer Abmahnung  

  1. Das vertragswidrige bzw. ungebührliche Verhalten sollte genau beschrieben sein. Das gilt sowohl für den Ort als auch für die Zeit. Selbstverständlich sind die beteiligten Personen zu erwähnen sowie die Art des Fehlverhaltens. Beispiel: “Sie haben an folgenden Tagen in der Berufsschule unentschuldigt gefehlt: ….“.  
  2. Fordern Sie den Azubi unmissverständlich dazu auf, das vom Betrieb nicht geduldete Fehlverhalten einzustellen. Beispiel: “Wir weisen im Rahmen dieser Abmahnung darauf hin, dass dieses Verhalten von uns nicht geduldet wird und sofort einzustellen ist.“  
  3. Wichtig ist auch, weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen, insbesondere eine fristlose Kündigung, in der Abmahnung anzudrohen, falls sich das Verhalten nicht bessert. Beispiel: "Sollten Sie erneut in der Berufsschule unentschuldigt fehlen, müssen Sie damit rechnen, dass wir das Ausbildungsverhältnis durch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beenden.“