Abmahnung: Auf die präzise Formulierung kommt es an

In der Regel muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zunächst eine Abmahnung erteilen, bevor er aus verhaltensbedingten Gründen kündigen kann. Dabei kommt es auf die präzise Formulierung an.

Gegen eine Abmahnung mit unpräzisen Formulierungen kann der Arbeitnehmer gerichtlich vorgehen und die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2008, Az. 7 Sa 68/08).

Unklare Formulierung der Abmahnung geht zu Lasten des Arbeitgebers
Mit der Abmahnung dokumentiert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat. Gleichzeitig wird dies gerügt und für den Wiederholungsfall die Kündigung angedroht.

 Die Gerichte stellen bei Formulierung der Abmahnung hohe Anforderungen an den Arbeitgeber. So muss insbesondere genau beschrieben sein, was der Arbeitnehmer wann falsch gemacht hat.

Beispiel:

Falsche Formulierung

Richtige Formulierung

Sie sind in den letzten Wochen mehrfach zu spät gekommen.

Am 04.09.2008 sind Sie statt um 08.00 erst um 08.15 zur Arbeit erschienen. Am 06.09.2008 kamen Sie statt um 08.00 erst um 08.20.

Diese Informationen müssen sich direkt aus der Abmahnung ergeben. Ist das nicht der Fall, so hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Entfernung der Abmahnung mit der unklaren Formulierung aus der Personalakte.

Checkliste Abmahnung
Sie vermeiden Fehler bei der Formulierung der Abmahnung, wenn Sie diese Checkliste verwenden. 

Diese Elemente sollte eine Abmahnung beinhalten:

Ok?

Überschrift „Abmahnung“ 

(    )

Genaue Beschreibung eines Pflichtverstoßes mit Datum, Uhrzeit, konkrete Tatsachen, Beweismittel 

 

(    )

Feststellung, dass dies ein Verstoß gegen in der Abmahnung bezeichnete Pflichten ist

 

(   )

Nur ein Verstoß pro Abmahnung

 

(   )

Aufforderung, in Zukunft die Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen

 

(   )

Androhung der Kündigung im Wiederholungsfall 

 

(   )

Datum der Abmahnung

 

(   )

Unterschrift eines Abmahnungsberechtigten (in der Regel Personalverantwortlicher oder Inhaber)

 

(   )

Empfangsbestätigung des Mitarbeiters

 

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