- Wie das Gerät funktioniert sehen Sie zum Beispiel auf Seite 9, Abbildung 3, auf Seite 11, Abbildung 4 und 5 und so weiter.
Würden Sie diesen Satz tatsächlich ausschreiben? Wohl kaum. Abkürzungen sind immer dann sinnvoll, wenn wir den Leser knapp und schnell informieren möchten. Viele Abkürzungen – mit und ohne Punkt – sind so gebräuchlich, dass sie ausgeschrieben nur noch selten vorkommen: z. B., usw., etc., AG, ARD, u. v. m. Häufig ist die ausgeschriebene Variante sogar unübersichtlich und wichtige Informationen können übersehen werden. Besser:
- Wie das Gerät funktioniert, sehen Sie z. B. auf S. 9, Abb. 3, auf S. 11, Abb. 4 + 5 usw.
Abkürzungen mit Punkt – merken Sie sich diese Regel
Abkürzungen, die nur geschrieben, nicht aber gesprochen werden, haben einen Punkt.
- i. A. (im Auftrag), z. T. (zum Teil), z. B. (zum Beispiel)
- betr. (betreffend, betreffs), usw. (und so weiter), u. a. (und andere), bzw. (beziehungsweise)
- Mio. (Million), Tsd. (Tausend), Mrd. (Milliarde)
- Dr. (Doktor), Dipl.-Ing. (Diplom-Ingenieur), Verf. (Verfasser)
Ausnahme: Der Punkt steht auch bei einigen Abkürzungen, die heute in der Alltagssprache häufig nicht mehr in ihrer Langform ausgesprochen werden: Prof. (Professor), a. D. (außer Dienst), i. V. (in Vertretung).
Wichtig: Eine Abkürzung mit Punkt am Satzende ersetzt den Schlusspunkt: Zum Set gehört ein Schlauchboot, eine Luftpumpe, drei Adapter, zwei Paddel, eine Aufbewahrungshülle u. v. m.
Abkürzungen ohne Punkt – diese Regel gilt fast immer
Abkürzungen, die auch als solche gesprochen werden, stehen ohne Punkt.
- AG (Aktiengesellschaft)
- ZDF (Zweites Deutsches Fernsehen)
- BRD (Bundesrepublik Deutschland)
- PC (Personal Computer)
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Sonderfälle bei Abkürzungen ohne Punkt
- Fachliche bzw. innerbetriebliche Regelungen:
In vielen Fachbereichen wie Verwaltung oder Fernmeldewesen ist es üblich, längere Komposita oder Fügungen auch dann ohne Punkt zu schreiben, wenn diese nicht als Abkürzung gesprochen werden: RücklVO (Rücklagenverwaltung), JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz). - Maß- und Gewichtseinheiten:
Die Abkürzungen m (Meter), km (Kilometer), kg (Kilogramm), l (Liter) gelten als Symbole oder Zeichen und werden deswegen ohne Punkt geschrieben. - Chemische Elemente, Himmelsrichtungen und Münzbezeichnungen:
Ca (Calcium), F (Fluor), Mg (Magnesium);
SO (Südosten), NW (Nordwesten);
EUR oder € (Euro), c oder ct (Cent)