ABH: Ausbildungsbegleitende Hilfen machen das Leben leichter

Die Abkürzung ABH steht für Ausbildungsbegleitende Hilfen. Dahinter steht in der Regel Zusatzunterricht für Azubis mit Förderungsbedarf. Für ausbildende Unternehmen sind ABH völlig kostenneutral.

Wenn der Azubi Probleme in der Ausbildung hat, ist er auf Ihre Unterstützung als Ausbilder angewiesen. Denken Sie aber auch daran, dass es Dritte gibt, die helfen können. Da wären zum Beispiel die Ausbildungsbegleitenden Hilfen – kurz: ABH – der Bundesagentur für Arbeit.  

Bei den ABH handelt es sich um ein Instrument, mit dem gezielt Schwächen von Auszubildenden beseitigt werden sollen. Konkret: Ihre Azubis erhalten zusätzlichen Unterricht – entweder während der eigentlichen Ausbildungszeit oder nach Feierabend. Finanziert werden ABH von der Bundesagentur für Arbeit. Durchgeführt werden sie in aller Regel von privaten Bildungsträgern im Rahmen von Kleingruppenunterricht.

Je nach örtlichem Angebot kommen sowohl fachlicher Zusatzunterricht, aber auch allgemeinbildende Maßnahmen in Frage. Auch Persönlichkeitstraining und Prüfungsvorbereitung können Inhalte von ABH sein.  

ABH: Das sollten Sie wissen  

  • Zuständige Institution für Ausbildungsbegleitende Hilfen ist die Bundesagentur für Arbeit. Hier erfahren Sie auch, welche Lehrgänge im Rahmen der ABH konkret angeboten werden.
  • Antragsteller sind aber nicht Sie als Ausbildungsbetrieb, sondern der Azubi selbst.  
  • Gefördert werden können alle Auszubildenden mit Defiziten. Voraussetzungen: Der Auszubildende will die Defizite tatsächlich ausräumen und die Arbeitsagentur genehmigt die ABH.  
  • Finden die Maßnahmen der ABH während der Ausbildungszeit statt, können Sie sich die Ausbildungsvergütung inklusive Lohnnebenkosten für diese Zeit zurückholen. Stellen Sie dazu einen Antrag auf Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei der Bundesagentur für Arbeit.