Der Widerrufsjoker wurde vor allem im Zusammenhang mit dem Widerruf von Immobiliendarlehen bekannt. Er sticht aber auch bei Autokrediten.
„Verbraucherdarlehen, dazu gehören auch Autokredite, können grundsätzlich auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen werden, wenn die Bank ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Denn dann wurde die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt“, erklärt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AJT.
Autofinanzierungen wurden häufig bei der hauseigenen Bank des Autoherstellers geschlossen. Dadurch liegt in der Regel ein verbundenes Geschäft vor. Das bedeutet, dass nach einem erfolgreichen Widerruf auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Der Käufer kann das Auto also zurückgeben und erhält im Gegenzug sein Geld wieder. Auch wenn er sich für die gefahrenen Kilometer in der Regel einen Wertersatz anrechnen lassen muss, hat er dadurch die Möglichkeit, das Fahrzeug zu sehr günstigen Konditionen genutzt zu haben.
Noch lukrativer kann es werden, wenn der Kredit zur Autofinanzierung erst ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Dann bestehen gute Aussichten, dass auch der Nutzungsersatz nicht gezahlt werden muss. Denn nach einer Gesetzesänderung ist Wertersatz seit diesem Zeitpunkt nur noch dann zu leisten, wenn der Verbraucher u.a. über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Rechtsanwalt Jansen: „Und genau das ist bei der Vergabe von Autokrediten häufig nicht geschehen.“
Der Widerrufsjoker ist für geschädigte des VW-Abgasskandals aber auch für Besitzer anderer Automarken eine gute Möglichkeit, sich von ihrem Fahrzeug zu trennen. Möglich ist dies bei Autofinanzierungen, die seit dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden.
Die Kanzlei AJT bietet die Überprüfung der Widerrufsbelehrung Ihres Autokredits an und berät Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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