Achtung: Ab 01.07.2007 kontrolliert die Rentenversicherung bei Betriebsprüfungen zusätzlich, ob die Künstlersozialabgabe ordnungsgemäß gezahlt wurde. Ist dies nicht der Fall, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Hintergrund: Freiberufliche Künstler und Publizisten sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Für sie werden die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zur Hälfte von den Versicherten und zur Hälfte über einen Bundeszuschuss und eine Künstlersozialabgabe finanziert. Die Künstlersozialabgabe zahlen so genannte Verwerter, die regelmäßig Dienste von Künstlern und Publizisten in Anspruch nehmen. Sie beträgt zurzeit 5,1 % der in einem Jahr an Künstler und Publizisten gezahlten Honorare.
Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Internet-Seite der Künstlersozialkasse. Hier können Sie auch klären lassen, ob Sie der Abgabepflicht unterliegen.