Abfindung: Steuerfreiheit bis zum 31.12.2007
Lesezeit: < 1 MinuteIm Ergebnis führt dies zu einer Milderung der Tarifprogression. Für alle vor dem 31.12.2005 vereinbarten Abfindungen gelten die bisherigen Freibeträge bis zum 31.12.2007 weiter. Dies gilt auch für von einem Gericht verhängte Abfindungszahlungen.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: