Abbau einer Hierarchieebene: Darauf sollten Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung achten

Fast jeder Unternehmensberater rät zu einem schlanken Management mit möglichst wenigen Hierarchieebenen. In vielen Unternehmen ist dazu eine Umstrukturierung erforderlich. Oft ist diese mit betriebsbedingten Kündigungen verbunden. Die betriebsbedingte Kündigung wegen Abbau von Hierarchieebenen ist möglich. Sie sollten sie aber gut vorbereiten, um keine teuren Überraschungen zu erleben.

Grundsätzlich ist es eine sogenannte und auch vom Bundesarbeitsgericht anerkannte Unternehmerentscheidung, wenn Sie beschließen, eine Hierarchieebene in Ihrem Unternehmen abzuschaffen. Eine betriebsbedingte Kündigung kann durchaus das Mittel der Wahl sein, um diese Entscheidung in die Praxis umzusetzen.

Allerdings rechtfertigt die Entscheidung, eine Hierarchieebene abzubauen, nicht automatisch eine betriebsbedingte Kündigung. Für diese Rechtfertigung müssen Sie spätestens im Kündigungsschutzprozess Ihr Konzept erläutern. Und da fordert das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung zum Aktenzeichen 2 AZR 770/09 einiges.

Wann der Abbau von Hierarchieebenen eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigt
Folgende Aspekte müssen Sie im Kündigungsschutzprozess darlegen und gegebenenfalls auch beweisen können:

  • Welche Arbeiten hat der gekündigte Mitarbeiter bislang im Einzelnen ausgeübt?
  • Welchen zeitlichen Umfang hatten diese Aufgaben?
  • In welchem Umfang und warum fallen die von dem gekündigten Arbeitnehmer ausgeübten Aufgaben für diesen in Zukunft weg?
  • Welche Mitarbeiter sollen diese Aufgaben in Zukunft übernehmen?
  • Warum können diese Mitarbeiter das ohne nennenswerte Mehrarbeit erledigen?

Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls auch darlegen und beweisen können, dass Sie die Sozialauswahl wie bei jeder betriebsbedingten Kündigung ordnungsgemäß getroffen haben. Dies wird dann relevant, wenn der Abbau von Hierarchieebene dazu führt, dass mehrere Mitarbeiter für eine betriebsbedingte Kündigung in Frage kommen.

Im Rahmen der Sozialauswahl müssen Sie insbesondere die Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und das Lebensalter der fraglichen Mitarbeiter vergleichen und bewerten.

Bereiten Sie die betriebsbedingte Kündigung gut vor
Betriebsbedingte Kündigungen führen in vielen Fällen – nicht nur beim Abbau von Hierarchieebenen – zu einer Kündigungsschutzklage. Bevor Sie also die Kündigung aussprechen, sollten Sie genau prüfen, ob Sie nachvollziehbare Antworten auf die oben genannten Fragen geben können. Denn können Sie das nicht, besteht die große Gefahr, dass Sie im Kündigungsschutzprozess verlieren werden.