Eine Datenschutzschulung ist bei Auszubildenden unverzichtbar. Das gilt gerade für neue Azubis. Sie wissen im Facebook-Zeitalter nämlich oftmals nicht mit vertraulichen Daten umzugehen. Helfen Sie nach.
Das Mitteilungsbedürfnis von jungen Menschen ist oftmals nach Feierabend sehr groß. Und in der Tat ist es legitim, zu Hause oder mit Kumpels über den Ausbildungstag zu sprechen. Allerdings gibt es Grenzen. Das gilt insbesondere für Betriebsgeheimnisse und für personenbezogene Daten. Das muss der Azubi natürlich erfahren und entsprechend geschult werden. Für Ihre Schulung zum Thema Datenschutz beherzigen Sie folgende Tipps.
1. Schulen Sie gleich zu Beginn der Ausbildung
Mittlerweile sind Ihre neuen Auszubildenden bereits fast ein halbes Jahr bei Ihnen und haben die Probezeit überstanden. Haben Sie schon in Sachen Datenschutz geschult? Wenn nicht, dann sollten Sie das dringend nachholen. Und falls im Februar noch ein weiterer Azubi bei Ihnen beginnt: Legen Sie die Schulung möglichst in die ersten Tage.
2. Engagieren Sie Ihren Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie einen "Profi" im Haus haben, dann nutzen Sie das. Niemand kennt sich so gut in der Thematik aus, wie Ihr Datenschutzbeauftragter. Er kann die Schulung ohne weiteres abhalten – möglicherweise nach inhaltlicher Rücksprache mit Ihnen, um eine zielgruppengerechte Veranstaltung zu gewährleisten.
3. Stellen Sie die Praxis in den Mittelpunkt
Wer immer die Schulung durchführt, ist gut beraten, sich der betrieblichen Praxis zu orientieren. Echte Fälle, in denen etwas schief gelaufen ist, belegen ganz besonders gut, wie wichtig die Angelegenheit ist.
4. Lassen Sie jegliche Fragen zu
Jede Frage ist erlaubt. Das muss für eine Schulung in Sachen Datenschutz unbedingt gelten. Schließlich sind junge Menschen auf diesem Gebiet eher naiv und sehr unerfahren. Muntern Sie also auf, zu fragen, was immer Ihre Auszubildenden wissen wollen.
5. Bieten Sie weitere Hilfen an
Sicher lassen sich in einer Schulung die wichtigsten Dinge ansprechen. Trotzdem werden im Laufe der Ausbildung weitere Fragen auftauchen. Stehen Sie daher auch weiterhin für Rücksprachen zur Verfügung. Und vor allem: Machen Sie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten zugänglich.
6. Denken Sie an eine schriftliche Bestätigung der Teilnahme
Lassen Sie sich im Anschluss an die Schulung schriftlich bestätigen, dass Ihre Auszubildenden daran teilgenommen haben. Das bewirkt zweierlei: Zum einen sichert Sie das rechtlich ab. Und zum anderen nimmt der Azubi nach seiner Unterschrift das Erlernte auch tatsächlich ernst.