4 wichtige Überlegungen für den Hauskauf ohne Trauschein

Bei einem Hauskauf gibt es immer einige Dinge zu beachten. Doch vor allem unverheiratete Paare sollten die Besitzverhältnisse und Modalitäten im Vorfeld genau klären, um spätere Streitigkeiten, die nicht selten in teuren Gerichtsverhandlungen enden, zu vermeiden. Daher ist eine optimale Planung erforderlich, um den Hauskauf ohne Trauschein erfolgreich zu meistern.

Der folgende Beitrag erläutert alles Wissenswerte, was Sie bei einem Hauskauf mit Ihrem Partner, ohne Trauschein, beachten müssen.

1. Eintrag beider Partner ins Grundbuch

Wenn beide Partner die Immobilie finanzieren, ist es sehr wichtig, dass jeder ins Grundbuch eingetragen wird. Dann steht ihnen gemeinsam das Eigentum zu. Der Anteil am Grundbesitz (Erwerbsquote) kann sich an den Finanzierungsbeträgen orientieren.

Beim Hauskauf ohne Trauschein sollten Sie sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was in verschiedenen Situationen, beispielsweise bei einer Trennung, mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Es sollte stets bedacht werden, dass alles Ungeregelte später Streitpotenzial bietet. Daher sollten unverheiratete Paare alle Eventualitäten mit einbeziehen.

In rechtlicher Hinsicht stehen unverheirateten Partnern beim Hauskauf ohne Trauschein zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Es kann ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen oder alternativ eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gebildet werden.

2. Unterzeichnung von Finanzierungen und Darlehensverträgen

Wird für den Hauskauf ein Kredit benötigt, sollten auch beide Partner die Verträge unterzeichnen, damit sie gesamtschuldnerisch haften. Sollte es zu einer Trennung kommen, führt dies dazu, dass sich auch beide Parteien jeweils zur Hälfte daran beteiligen müssen, das Darlehen zu tilgen. Die finanzierende Bank hält sich jedoch an die zahlungsfähige Partei.

Alternativ können auch zwei separate Baufinanzierungen abgeschlossen werden, sodass jeder selber für die Rückzahlung der Raten haftet, doch hierbei muss geprüft werden, ob das Kreditinstitut auf diesen Vorschlag eingeht. Wenn sich die Partner nicht einigen können, wie nach der Trennung mit dem Haus verfahren wird, bleibt nur die Versteigerung, doch diese geht meist mit einem hohen Wertverlust einher.

3. Partnerschaftsverträge

Auch wenn es beim Hauskauf ohne Trauschein natürlich nicht beabsichtigt ist, sollten Paare darüber nachdenken, wie bei einer eventuellen Trennung mit der Immobilie umgegangen werden soll. Dabei gilt es beispielsweise folgende Fragen zu klären: Wer bleibt nach der Trennung im Haus wohnen und wer zieht aus? Letzterer sollte natürlich finanziell entschädigt und die Höhe des Ablösebetrags schriftlich festgehalten werden. Ideal ist es, wenn hierfür beim Notar ein Partnerschaftsvertrag aufgesetzt wird, der die Rechte am Haus regelt und dabei hilft, im Falle einer Trennung für Klarheit zu sorgen.

4. Erbrechtliche Verfügungen treffen

Viele unverheiratete Paare machen sich keine Gedanken um den Tod, doch die Regelung der Eigentumsverhältnisse ist aus erbrechtlicher Sicht auf jeden Fall von Interesse. Wenn eine Partei stirbt, erbt bei einem unverheirateten Paar nicht automatisch der Partner. Liegt in diesem Fall keine Verfügung vor, beispielsweise in der Form eines Testaments, erben die Kinder, Eltern und Verwandten des Partners.

In Bezug auf das Haus kann dies erneut zu Problemen führen. Um beide Partner vor einem Verlust zu schützen, ist es empfehlenswert, eine letztwillige Verfügung zu formulieren, die beim Notar beurkundet wird. Zudem sollten unentgeltliche Wohn- und Vorkaufsrechte im Grundbuch eingetragen werden, um beim Hauskauf ohne Trauschein Streitigkeiten zu vermeiden und beide Partner vor dem Verlust des Zuhauses zu schützen. In einigen Fällen haben jedoch die Erben Ansprüche auf eine Auszahlung.

Fazit

Es ist immer besser, bereits im Vorfeld alle Eventualitäten mit einzubeziehen und somit späteren Ärger und Streit zu vermeiden. Es heißt nicht ohne Grund, dass bei Geld die Freundschaft aufhört.