4 verschiedene Betriebsprüfungen können Ihnen drohen

Betriebsprüfung ist nicht gleich Betriebsprüfung. Der ungebetene Besuch vom Finanzamt kann unterschiedliche Anlässe haben. Hier der Überblick über die verschiedenen Formen der Betriebsprüfung:
  • Außenprüfung: Das ist die häufigste Form der Betriebsprüfung und ihr amtlicher Name. Der Betriebsprüfer wird hierbei umfassend tätig. Er darf dabei alle Unterlagen, die für Ihre Steuer und alle Steuerarten wichtig sind, prüfen. Es gibt aber auch eine abgekürzte Betriebsprüfung, bei der sich die Prüfung auf einige Schwerpunkte beschränkt. Das gilt nach der Abgabenordnung aber ebenfalls als eine umfassende Betriebsprüfung.
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Hier wird – wie der Name bereits sagt – speziell die Umsatzsteuer überprüft. Das Finanzamt kontrolliert dabei, ob Sie bestimmte Steuervergünstigungen (z.B. bei Ausfuhrlieferungen) zu Recht beanspruchen. Treffen kann es Sie, wenn Sie häufiger Vorsteuer-Überschüsse geltend machen.
     
  • Umsatzsteuer-Nachschau: Das ist die wohl unangenehmste Form der Betriebsprüfung. Denn zu dieser Nachschau darf der Prüfer ohne Anmeldung bei Ihnen auf der Matte stehen und Einsicht in Ihre Unterlagen verlangen, die die Umsatzsteuer betreffen. Dabei wird vor allem geprüft, ob Ihre einzelnen Eingangs- und Ausgangsrechnungen korrekt sind (§ 14 Abs. 1 UStG), also wirklich zum Vorsteuer-Abzug berechtigen. Außerdem schauen die Prüfer nach, ob tatsächlich die Wirtschaftsgüter vorhanden sind und betrieblich genutzt werden, aus deren Kauf Sie Vorsteuer geltend gemacht haben. Achten Sie also auf jeden Fall darauf, dass Sie in diesen Punkten 100%ig korrekt sind.
     
  • Lohnsteuer-Außenprüfung: Das ist eine Betriebsprüfung, bei der nur kontrolliert wird, ob die Lohnsteuer für die Mitarbeiter ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt wurde. Diese Prüfung wird in der Regel nur bei größeren Unternehmen mit vielen Mitarbeitern durchgeführt. Kleinere und mittlere Unternehmen sind nur sehr selten betroffen.