3 Tipps, wie Sie einen Unterrichtsgang vorbereiten

Durch Unterrichtsgänge z. B. zu Handwerksbetrieben, zum Bürgermeister, zu einem Klärwerk oder in ein Museum erleben Ihre Schüler den praktischen Bezug von schulischem Lernen und Lebenswirklichkeit. Doch damit Sie mit Ihrem Unterrichtsgang wirklich Ihr pädagogisches Ziel erreichen, beachten Sie die folgenden Tipps.

Entwerfen Sie eine pädagogische Konzeption

Je größer das Interesse Ihrer Schüler an der besuchten Einrichtung oder dem Betrieb ist, umso höher ist die Konzentration auf die Sache, umso weniger lassen sie sich ablenken oder geraten in Streit oder in eine Rangelei. Sorgen Sie deshalb durch die pädagogisch-didaktische Aufbereitung für eine Fokussierung auf das Ziel und den Inhalt des Unterrichtsgangs.

Sorgen Sie für zielgerichtete Aktivitäten

Verteilen Sie z. B.im Vorfeld verschiedene Interviewfragen, die Sie mit den Schülern im vorausgehenden Unterricht zusammengestellt haben. Jeder Schüler muss wissen, welche Frage er stellen muss. Am besten bringt er seine Frage auf einer Karteikarte mit. Wichtig: Wer notiert die Antworten? Nach der Rückkehr in das Klassenzimmer sollen die Informationen ja schließlich ausgewertet werden.

So können Ihre Schüler beispielsweise dem Bürgermeister Fragen über die besonderen Errungenschaften während seiner Amtszeit oder nach anstehenden Vorhaben der Kommune stellen. Für einen Museumsbesuch geben Sie am besten Beobachtungs- und Arbeitsaufträge aus oder binden diese in eine Rallye ein.

Informieren Sie die Eltern

Informieren Sie die Eltern über einen bevorstehenden Unterrichtsgang. So können sie für passende Kleidung sorgen, z. B. für Regenbekleidung, wenn ein Museumsdorf oder ein aufgelassenes Kohle-Tagebau-Gebiet besucht werden soll.

Beginn und Ende des Unterrichtsgangs anzukündigen ist besonders dann wichtig, wenn der Besuch über den üblichen Zeitrahmen der Schule hinausgeht. Lassen Sie sich in jenen Fällen eine schriftliche Bestätigung der Eltern geben, in denen die Schüler für einen begrenzten Zeitraum nicht unter enger Aufsicht stehen, z. B. wenn sie in kleinen Gruppen auf einem Gelände flanieren dürfen.

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