3 Möglichkeiten, Product-Placement geschickt und legal einzusetzen

Im Kinofilm ist es fast selbstverständlich, dass ein angebissener Apfel auf der Rückseite des Laptops ziert, oder die Smartphonemarken in Nahaufnahme geradezu angepriesen werden. Doch diese Art von Werbung ist teuer und lohnt sich nur selten für den mittelständischen Unternehmer. Der folgende Artikel zeigt, wie Sie dennoch und auf geschickte Art und Weise mit Product-Placements umgehen.

Auf den ersten Blick scheint Product Placement ein willkommener Weg, um seine Produkte unterschwellig an den Mann oder die Frau zu bringen. Doch Vorsicht ist geboten: Warum, lesen Sie im folgenden Artikel.

Effekte von Product-Placements sind messbar

Natürlich möchte man als Unternehmer seine Produkte möglichst dauerhaft präsent in den Köpfen der Kunden wissen. Doch durch permanente, bewusst auffallende Werbung ist das wohl kaum möglich. Entweder der Kunde reagiert nach einiger Zeit genervt und wendet sich bewusst von Ihrem Unternehmen ab, oder beginnt es zu ignorieren.

Das weiß die Hollywood Industrie natürlich schon lange und macht sich deshalb die unbewusste Wahrnehmung zu Nutze, mithilfe von Product-Placement. Doch ist der Maßstab eines Hollywoodfilms bezüglich Werbung und ihre Finanzierung natürlich kaum zu vergleichen mit unseren PR-Maßnahmen.

Dennoch: Der Effekt scheint messbar zu sein – so war ein schwarzer Kaschmir-Pullover, den Bond im Film trägt, innerhalb kurzer Zeit ausverkauft. Und auch die langfristige Wirkung sollte da sein, durch diese eher subtile Art der Werbung.

Einfache, aber effiziente Möglichkeiten, Product-Placements zu setzen

So effektiv diese Strategie auch sein mag, so macht das EU-Recht Ihnen teilweise einen Strich durch diese Rechnung. Und auch wenn diese Werbestrategie nahezu ideal zu sein scheint, sollten Sie sie nicht nur wegen der rechtlichen Vorgaben mit Vorsicht genießen. Schließlich haben James Bond Filme eine immer noch viel größere Reichweite als die Werbung mittelständischer Unternehmen.

Überlegen Sie sich also gut, wie Sie Zugang zum Interesse Ihrer Kunden finden, denn schließlich gibt es inzwischen genug andere Möglichkeiten, sich via Bewegtbild ins Hirn des Verbrauchers zu "schleichen". Das muss nicht zwangsweise in Kinofilmen oder bei Fernsehformaten geschehen, sondern ist heutzutage spielend leicht über das Internet und die sozialen Netzwerke möglich. Beispiel dafür sind:

1. Erklär-Videos:

Auch "Tutorials" genannt, findet man sie mittlerweile zahlreich auf Youtube, MyVideo und allen weiteren Video Plattformen. Diese Tutorials sind besonders gut geeignet, da man neben dem unterschwelligen Verkaufen seiner Produkte, auch gleich Ihre Funktionsweise und Anwendungsgebiete beschreiben kann, sodass der Kunde eine direkte Beziehung zum Produkt aufbaut.

2. Lustige Filmchen von Amateuren

Eine weitere, relativ moderne Möglichkeit der unbewussten Vermarktung seiner Produkte ist ein Amateurvideo, das auf humorvolle Art und Weise zeigt, wie ein gewöhnlicher Kunde mit dem Produkt umgehen würde. Dies ermöglicht eine Identifizierung des Zuschauers mit dem Nutzer des Produkts im Video, sodass ein Kaufwunsch ausgelöst wird.

3. Blogger, die Ihre Produkte nutzen

Seit ein paar Jahren sehr beliebt bei Firmen ist die Vermarktung mithilfe von Bloggern. Diese bekommen Ihr Produkt zum Testen, und schreiben im Anschluss entweder einen Blogeintrag auf Ihrem persönlichen Blog oder auf weiteren sozialen Plattformen, drehen kurze Videos, oder teilen Fotos in ihren sozialen Netzwerken. So erlangen Sie eine große Reichweite an Zuschauern und Lesern, sowie eine indirekte Vermarktung, da der Blogger selbst das Produkt vermarktet und keine Firma, bei der direkt ersichtlich wird, was ihre Absichten sind.

Product Placements sind keine Newcomer

Schon vor Jahrzehnten hatte Willy Bogner in "Feuer und Eis" (1986) kräftig Sponsoren platziert, was später zu einem Skandal führte – allerdings eher wegen versteckter Quer-Finanzierung: In Kinofilmen ist "Schleichwerbung" zulässig. Und wenn man bedenkt, dass die Soap-Operas unserer TV-Vorabend-Programme tatsächlich genau das einmal waren.

Nämlich in den 1930-er Jahren in den USA waren die Seifen Opern von Seifen-Herstellern finanzierte Serien. Unterschwellige Werbung wird als manipulativ angesehen und verurteilt, wobei die "subliminale" Wirkung etwa von eingeschobenen Einzelbildern eher umstritten ist. Doch sogar ein Columbo-Krimi war diesem Thema gewidmet.

Doch längst sind der Fernseher und das Kino nicht mehr das aktuellste und effizienteste Werbemittel. Überlegen Sie nur einmal, wie viel Zeit Sie mittlerweile im Internet verbringen, und wie (verhältnismäßig) wenig Ihr Fernseher zum Einsatz kommt. Somit ist klar, dass sich die Werbemaßnahmen auch diesem Verhalten der Kunden anpassen müssen. Eine gute Internetpräsenz ist heute nahezu mehr Wert, als eine überteuerte Fernsehwerbung. Und diese lässt sich ohnehin viel einfacher einrichten.

Product-Placements sind möglich, jedoch nicht uneingeschränkt

Inzwischen gibt es klare Vorgaben, was in welcher Form zulässig ist – jedenfalls in Europa. Laut EU-Recht ist es im Fernsehen zunächst einmal verboten, doch gilt dies:

Gleichzeitig
wird aber das Instrument für einzelne Sendeformen als zulässig erachtet. Das
sind fiktionale Programme (Kinofilme, TV-Serien, Fernsehfilme), Sportfilme und
Sendungen der leichten Unterhaltung. In diesen Formaten darf Product Placement
bei privaten Sendern gegen Entgelt, bei den öffentlich-rechtlichen Sendern
gegen kostenfreie Beistellung von Requisiten erfolgen. Ein Verbot des Product
Placements besteht für Nachrichtensendungen, Kindersendungen, Ratgeber- und
Verbrauchersendungen sowie Sendungen zum politischen Zeitgeschehen. Um das
Transparenzgebot zu wahren, müssen Sendungen, in denen es Produktplatzierungen
gibt, gekennzeichnet werden. Das geschieht nach Absprache zwischen ARD, ZDF und
den Landesmedienanstalten sowohl durch einen Hinweis zu Beginn und Ende der
Sendung, bzw. der sie unterbrechenden Werbepausen, als auch durch die
Einblendung eines weißen 
„P“ in der oberen rechten Ecke des Bildschirms. (Quelle: Wikipedia)

Soll heißen, dass Sie, falls Ihre Produkte in privaten, fiktiven Sendungen auftauchen, gegen Entgeld gezeigt werden dürfen. In den öffentlich-rechtlichen jedoch sind nur kostenfrei zur Verfügung gestellte Produkte erlaubt. Fragen Sie sich also vorher, ob ein solches Product-Placement sich wirklich lohnt.

Lassen Sie sich dennoch nicht vom Gesetzgeber abschrecken, und werden Sie kreativ, was Ihre Produktplatzierung angeht. Es gibt mittlerweile unzählige Möglichkeiten, sich unbewusst, aber dennoch mit rechtmäßiger Kennzeichnung, in die Köpfe der Kunden einzuschleichen. Falls Ihnen auf Homepages der Konkurrenz die Plug-Ins für soziale Netzwerke wie "Instagram", "Facebook", "Twitter" etc. noch nicht aufgefallen sind, so scrollen Sie nur einmal durch jene Plattformen und machen sich einen Eindruck, wie andere Firmen ihren Webauftritt möglichst unterschwellig verkaufen.