10 Gründe, wegen denen Sie einem Mitarbeiter eine fristlose Kündigung aussprechen können

Sie möchten einem Mitarbeiter aufgrund seines schlechten Verhaltens kündigen. Aber welche Gründe berechtigen Sie überhaupt, den Mitarbeiter fristlos vor die Tür zu setzen? Die folgenden 10 Punkte rechtfertigen die fristlose verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers.

1. Der Mitarbeiter missachtet das Alkoholverbot.

Beispiel: Der angestellte Fahrer wird schuldlos in einen Unfall verwickelt. Allerdings wird ihm ein Blutalkoholwert von 0,46 Promille nachgewiesen. Der Transport von Personen unter Alkoholeinfluss stellt eine massive Vertragsverletzung dar (BAG, Az. 2 AZR 649/94). Achtung: Liegt eine Alkoholerkrankung vor, ist eine fristlose Kündigung nicht möglich.

2. Der Mitarbeiter zeigt Sie unbegründet an.

Beispiel: Ihr Mitarbeiter zeigt Sie an, weil Sie angeblich gesetzwidrig gehandelt haben. Diese Anzeige beruht nachweislich auf unwahren oder leichtfertig falschen Angaben, um Sie zu schädigen (BAG, Az. 2 AZR 60/56).

3. Der Mitarbeiter verweigert die Arbeit.

Beispiel: Ihr Mitarbeiter widersetzt sich nachhaltig Ihren Anweisungen, die Aufgaben, die in seinem Arbeitsvertrag festgelegt wurden, auszuführen (LAG Schleswig-Holstein, Az. 4 SA 389/99, 20.1.2000).

4. Der Mitarbeiter bedroht Sie.

Beispiel: Ihr Mitarbeiter bedroht Sie oder Kollegen verbal „Ich bringe dich um“ oder „Ich mache dich fertig“ oder er wird handgreiflich (LAG Düsseldorf, Az. 18 Sa 1390/97).

5. Der Mitarbeiter macht eigenmächtig Urlaub.

Beispiel: Ihr Mitarbeiter fragt Sie, ob er seinen Urlaub um eine Woche verlängern könne. Sie lehnen ab. Daraufhin verlängert er seinen Urlaub ohne Ihre Erlaubnis um eine Woche (LAG Köln, Az. 11 Sa 1479/00, 16.3.2001).

6. Der Mitarbeiter äußert sich geschäftsschädigend.

Beispiel: Ihr Mitarbeiter beschuldigt Sie einem wichtigen Geschäftspartner gegenüber grundlos unsauberer Machenschaften. Sie dürfen fristlos kündigen,weil er Sie unbegründet verdächtigt und Ihre Geschäftsbeziehungen schädigt (AG Frankfurt a. M., Az. 7 Ca 690/01, 8.8.2001).

7. Der Mitarbeiter verhält sich illoyal.

Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet gezielt gegen Ihre Geschäftspolitik und schädigt dadurch das Unternehmen erheblich (LAG Köln, Az. 11 SA 1339/00, 2.8.2001).

8. Der Mitarbeiter verletzt seine Sorgfaltspflicht.

Beispiel: Ein Mitarbeiter missachtet ausdrücklich vom Unternehmen vorgegebene Produktrichtlinien zum Schutz des Kunden und gefährdet damit den Kunden (LAG Frankfurt, Az. 15 Sa 204/03, 16.9.2003).

9. Der Mitarbeiter belästigt Sie oder Kollegen sexuell.

Beispiel: „Du bist nur frustriert,weil dir ein Typ fehlt, der dich richtig …“. Das heißt: Nicht nur körperliche, sondern auch verbale sexuelle Belästigungen rechtfertigen die fristlose Kündigung (ArbG Lübeck, Az. 1 Ca 2479/00, 2.11.2000).

10. Der Mitarbeiter missachtet das Wettbewerbsverbot.

Beispiel: Der angestellte Außendienstmitarbeiter verkauft privat Produkte des Wettbewerbs an die Kunden des Unternehmens, bei dem er angestellt ist (LAG Schleswig-Holstein, Az. 5 Sa 299 b/02, 3.12.2002).

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