Zuwanderung nach Deutschland: Geschichte ab 1980

Die Zeit von 1980 bis etwa 1990 kann die Zuwanderung nach Deutschland in der vierten Phase unter dem Schlagwort "Begrenzungspolitik" zusammengefasst werden. Nachdem Versuche der Bundesregierung zur Verringerung der Ausländerzahlen, durch das 1983 in Kraft getretene Rückkehrförderungsgesetz, ihre Wirkung verfehlten, verlegte Frau Funcke ihren Arbeitsschwerpunkt auf die Förderung gegenseitiger Toleranz und die Förderung von gegenseitigem Verständnisses zwischen Deutschen und Ausländern.

Im Januar 1981 wurde, nach der nur knapp zweijähriger Amtszeit von Heinz Kühn, Liselotte Funcke (FDP) desen Nachfolgerin. Bereits vor der Deutschen Wiedervereinigung warnte Frau Funcke vor einem erstarkenden und gefährlichen Rechtsradikalismus in Deutschland. Da ihre Warnungen jedoch weitestgehend ungehört blieben, trat sie, enttäuscht über die mangelnde Resonanz ihrer Vorschläge auf Seiten der Bundesrepublik, im Juni 1991 zurück.

Eine Phase der Gesetzesänderungen fügte sich an die vierte Phase der Zuwanderung nach Deutschland an
Mit den 90er Jahren verbindet sich die fünfte Phase der Ausländerpolitik, die Phase der Gesetzesänderungen. Obwohl ein neues Ausländergesetz, das 1991 in Kraft trat, neue Regelansprüche bezüglich der Einbürgerung von Ausländern brachte, blieben Fragen zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts offen.

Im Zuge einer Namensänderung würde das hierfür zuständige Amt als "Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Ausländer" bezeichnet. Frau Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP) wurde im November 1991 die dritte Amtsinhaberin.

Änderungen des Asylrechts im Grundgesetz 1992/93 führten zu einem erheblichen Rückgang der Asylbewerberzahlen. Doch angesichts des Krieges in Kroatien und Bosnien-Herzegowina rückten zunehmend Fragen der Aufnahme und des Aufenthalts von Kriegsflüchtlingen in den Mittelpunkt der politischen Diskussion um die Zuwanderung nach Deutschland.

Bis September 1996 hatte Deutschland bereits 345.000 Flüchtlinge aus der Bürgerkriegsregion Bosnien-Herzegowina aufgenommen. Somit hatte Deutschland mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge aus dieser Region aufgenommen. Auf diesem Hintergrund aufbauend, entwickelten sich vor allem der Umgang mit Flüchtlingen und Fremdenfeindlichkeit sowie zentrale Fragen zur Staatsangehörigkeit und Einbürgerung zu bestimmenden Themen für Frau Schmalz-Jacobsen, die damals als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Ausländer verantwortlich war.

Zuwanderung nach Deutschland erstmals gesetzlich geregelt
Die Situation des Zuzugs von Bürgerkriegsflüchtlingen führte in Deuschland 1997 zu weiteren Neuregelungen im Ausländergesetz. Im Rahmen der notwendigen Änderungen wurde auch das Amt der Beauftragten erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Aufgaben und Befugnisse des Amtes warwn zuvor nur durch einen Kabinettsbeschluss definiert. Mit der neuen gesetzlichen Regelung wurde die Bezeichnung auf „Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen“ geändert.

Auf eigenen Wunsch schied im Oktober 1998 Frau Schmalz-Jacobsen aus dem Amt aus. Ihre Nachfolderin wurde im November 1998 Frau Marieluise Beck. Seit einer erneuten Namensänderung wurde sie Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Ihr folgte am 22.Nov. 2004 Maria Böhmer im Amt.