Staatsform in Deutschland: Pluralismus anerkennen

Zur Staatsform in Deutschland gehört inzwischen ganz selbstverständlich auch der Pluralismus. Pluralismus umschreibt im weitesten politischen Sinne verstanden, die legitime Vielfalt von Meinungen und Interessen. Im engeren Sinne steht Pluralismus für eine Staats- und Gesellschaftstheorie, welche das tragende Element einer Demokratie in Koexistenz und freier Entfaltung einer prinzipiell unbegrenzt großen Zahl von Gruppen sieht.

Pluralismus gehört zu den westlich demokratischen Staaten dazu
Diese Pluralität westlich demokratischer Staaten ist nicht mehr rückgängig zu machen. Sie gehört zum selbstverständlichen Alltag der Bewohnerinnen und Bewohner als auch zur Realität politischer Verantwortlichkeit demokratischer Staaten.

Betrachtet man Deutschlands Einwohnerschaft, so besteht sie zu zehn Prozent aus Menschen mit ausländischem Pass. Hinzu kommen etwa 20 Prozent an Bürgerinnen und Bürgern, welche eine Zuwanderungsgeschichte  und einen deutschen Pass haben. Man mag darüber streiten, ob Deutschland ein Ein- oder ein Zuwanderungsland ist, Fakt ist jedoch, dass Deutschland eine multikulturelle pluralistische Gesellschaft ist. Dies ist in Frankreich und anderen westlichen Staaten nicht anders zu bewerten.

Laizismus und Säkularismus
Mit dieser soziologischen Gegebenheit sollten alle einen sensibelen, toleranten und demokratischen Umgang lernen. In Frankreich wurde z. B. das Kopftuch für Lehrerinnen und Schülerinnen bereits verboten. Dies war in Frankreich möglich, da Frankreich als laizistischer Staat bei allen politischen Entscheidungen bestrebt ist, kirchliche oder religiöse Aspekte auszuschließen.

Die Staatsform in Deutschland hat sich zu einem Säkularismus entwickelt. Zwar sind Staat und Kirche getrennt aber der Staat bezieht sich auf christliche Wurzeln – so können z. B. Politiker und Politikerinnen auf die Bibel ihren Staatseid schwören, in den Schulen findet durch staatliche Gesetze geregelter Religionsunterricht der christlichen Konfessionen statt oder christliche Feiertage stehen unter staatlichem Schutz.

Die Staatsform in Deutschland schützt und garantiert die freie Religionsausübung
Im Sinne dieser Freiheit und im Sinne der Gleichbehandlung aller Religionsformen muss bei den Überlegungen über Ge- und Verbote bezüglich der Religionsformen auch über die Staatsform in Deutschland nachgedacht werden.

Gerade wenn in einer religiös pluralistischen Gesellschaft eine religiöse Sinndeutung der Welt im Allgemeinen nicht für hinfällig erklärt werden kann, so sind die Staatsformen in ihrem staatlichen Auftreten aufgefordert, sich von einseitig religiösen Zuordnungen zu distanzieren.