Mehr Inklusion in der Schule: Das ist bei der Förderplanung wichtig

In den deutschen Bundesländern sind entschlossene systematische Anstrengungen notwendig, um die Trennung von behinderten und unversehrten Kindern im Unterricht strukturell zu überwinden.

Zu diesem Ergebnis kommt die Monitoring-Stelle  zur UN-Behindertenrechtskonvention. Die schreibt ein inklusives Bildungssystem vor, in dem Schüler mit Behinderungen an Regelschulen unterrichtet werden.

Inklusion nimmt Fahrt auf
Deutschland ist auf dem Weg zur inklusiven Schule. Vorreiter sind Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg. Die Bundesländer im Norden sind die ersten, die einen individuellen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen gesetzlich verankert haben und die Vorgaben der Konvention kontinuierlich umsetzen.

Nun folgen auch Länder, die bisher zu den Befürwortern des getrennten Schulsystems gezählt wurden. So hat der Landtag im Freistaat Bayern dem fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf für ein inklusives Bildungssystem zugestimmt.

Beispiel Bayern: Schulen mit Profil Inklusion
Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Zunächst werden in Bayern 37 Regelschulen das Profil "Inklusion" erhalten. Diese Schulen haben sich besonders der Inklusion von Menschen mit Behinderung verpflichtet. 

Gleichzeitig nimmt Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle aber auch alle anderen Schulen in die Pflicht. Grundsätzlich hätten alle die Aufgabe zur Integration und Inklusion. Für einzelne Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen soll der so genannte mobile sonderpädagogische Dienst ausgebaut werden.

Zudem sollen zusätzlich 100 weitere Sonderpädagogen für die Beratung und Betreuung der Regelschulen eingestellt werden, die Inklusion unterstützen. Die Förderschulen bleiben bestehen und sollen künftig als Kompetenzzentren fungieren, die Regelschulen bei der Umsetzung der Reform unterstützen.

Bei Einzelintegration eine solide Förderplanung erstellen
Insbesondere für die Einzelintegration eines Kindes in eine Regelklasse ist eine solide Planung von Ihrer Seite als Lehrkraft nötig. Ist entschieden, dass ein Kind mit Behinderung in Ihre Klasse aufgenommen wird, steht die Erstellung eines Förderplans an.

Denn die Beeinträchtigung des Kindes erfordert von Ihnen, zieldifferentes Lernen zu organisieren. Erstellen Sie gemeinsam mit der Förderschullehrkraft und den Eltern einen Förderplan. Er basiert auf den Feststellungen im  diagnostischen Bericht, den die Förderschullehrkraft bei der Schulaufnahme erstellt hat.