Die Studienplatzklage – Wem sie weiterhilft und was es zu wissen gibt

Ob direkt nach dem Abitur oder nach einigen Jahren im Beruf, die angehenden Studierenden stehen häufig vor derselben Hürde auf ihrem Weg zum Traumstudium: dem NC. Und so mancher Traum wird genau durch diesen beendet. Warum die abgelehnte Studienplatzbewerbung nicht gleich extreme Wartezeiten oder gar ein Ende des Vorhabens bedeuten muss, erfahren Sie hier.

Was ist eine Studienplatzklage?

Der Begriff „Studienplatzklage“ wird synonym für ein sogenanntes Kapazitätsverfahren verwendet. Prinzipiell ist es möglich eine Studienplatzklage allein zu beschreiten. Allerdings wird dringend empfohlen spezialisierte Anwälte für Verwaltungsrecht hinzuzuziehen, um die Erfolgschancen zu erhöhen und eine zeitintensive Recherche zu umgehen.

Hinter dem Verfahren verbirgt sich genau genommen keine Klage, sondern ein Eilantrag an das zuständige Verwaltungsgericht. Die Studienplatzklage ist durch die im Grundgesetz Artikel 12 I verankerte Berufsfreiheit begründet, die durch den Numerus Clausus eingeschränkt wird. Die Einschränkung ist nur dann verfassungskonform, wenn (Fach-)Hochschulen maximal viele Studierende zulassen. Der Eilantrag besteht darin, zu behaupten, dass beim angestrebten Studium nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Der Umstand, dass Hochschulen ihre Kapazitäten in einem komplizierten und daher fehleranfälligen Prozess berechnen, rechtfertigt den „Antrag auf außerkapazitäre Zulassung“, wie der Eilantrag im Fachjargon genannt wird.

Voraussetzungen

Um einen Studienplatz einklagen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die absolute Grundvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife (bei Universitäten; für das Studium an (Fach-)Hochschulen reicht das Fachabitur). Weitere Voraussetzungen sind beispielsweise, dass der Bewerbungsantrag keine Formfehler enthält und vollständig abgegeben wurde. Ebenso muss dieser fristgerecht bei der (Fach-)Hochschule eingegangen sein. Die entsprechenden Fristen können auf den jeweiligen Hochschulseiten und in den Bewerberportalen recherchiert werden. Sind all diese Voraussetzung erfüllt, ist es möglich gegen eine Absage vorzugehen.

Ablauf einer Studienplatzklage

In einem ersten Gespräch mit einem geeigneten Anwalt kann ermittelt werden, ob eine Studienplatzklage im individuellen Fall sinnvoll ist. Kommt das Mandat zustande, reicht der Anwalt einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bei der Hochschule ein. Dieser Schritt entspricht dem außergerichtlichen Verfahren und ist die Bedingung für das später folgende gerichtliche Verfahren.

Bleibt beim Antrag auf außerkapazitäre Zulassung der gewünschte Erfolg aus, wird das gerichtliche Verfahren eingeleitet. Sollte die Studienplatzklage in zweiter Instanz freie Studienplätze hervorbringen, werden diese unter allen Klägern auf den Studienplatz verlost. Eine Klage stellt somit keine Garantie auf einen Studienplatz dar.

Fristen und Formalitäten, die während des gesamten Ablaufs eingehalten werden müssen, teilt Ihnen Ihr Anwalt rechtzeitig mit.

Mit welcher Klagedauer ist zu rechnen?

Die Dauer der Klage lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Es handelt sich um ein sogenanntes Eilverfahren, das in einigen Fällen bereits wenige Wochen nach dem Semesterstart entscheiden ist, vereinzelt kann es sich jedoch auch über mehrere Monate hinweg ziehen.

Welche Kosten sind zu erwarten?

Die Kosten einer Studienplatzklage hängen von der Anzahl der verklagten Hochschulen ab und davon, wie viele Verfahrensschritte benötigt werden. Es ist mit Kosten von weit über 1000 € zu rechnen, wobei der Betrag bei einer Vielzahl von verklagten Hochschulen auch fünfstellig ausfallen kann. Eine Studienplatzklage setzt sich aus folgenden Kostenpunkten zusammen:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Gebühren der Gegenseite

Die Kosten sind vom Verlierer des Verfahrens zu tragen. Dieses Risiko geht der Kläger ein. Außerdem ist es möglich, dass die Gerichte trotz positivem Prozessausgang festlegen, dass der Klagende  einen Großteil der Kosten zu tragen hat.

Bezüglich der Anwaltskosten gibt es verschiedene Modelle, die individuell vereinbart werden können. Durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz werden jedoch Mindestgebühren vorgeschrieben, die nicht unterschritten werden dürfen. Mit einer willkürlichen und unvorhersehbaren Kostenexplosion ist nicht zu rechnen. Sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtkosten unterliegen gesetzlichen Regelungen. Beide Kostenpunkte richten sich nach dem Streitwert, den das jeweilige Verwaltungsgericht festgesetzt hat.

Wer hilft dabei?

In Bezug auf die Kosten kann gegebenenfalls eine Rechtsschutzversicherung Hilfe bieten. Einige Versicherer haben in ihren Klauseln auch die Studienplatzklage aufgenommen. Ob eine derartige Versicherung mit entsprechender Klausel vorliegt, ist frühzeitig zu klären, um mögliche Wartezeiten zu umgehen. Die entsprechenden Informationen finden Sie in den AVB der Versicherer.

Weiter kann die Prozesskostenhilfe in Bezug auf den finanziellen Aspekt unterstützend wirken. Diese steht jedem zu, der nachweislich nicht selbst für die Kosten einer Studienplatzklage aufkommen kann. Hierbei bedarf es einiger Auskünfte zur eigenen Person und zu unterhaltspflichtigen Eltern. Ein weiteres Erfordernis ist die Aussicht auf ein erfolgreiches gerichtliches Verfahren. Besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe werden die eigenen Anwalts- und die Gerichtskosten übernommen. Sie deckt allerdings nicht die Gebühren der Gegenseite. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Anwalt.

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