Zurück in die Arbeitswelt nach einer langen Krankheit

Langzeiterkrankte haben es besonders schwer. Denn es geht ja nicht nur um die körperlichen Leiden, hinzu kommen psychische Probleme und durch fehlendes Arbeitsentgelt meistens auch ein finanzielles Desaster. Dann ist es hilfreich, so schnell wie es nur irgend geht, an den Arbeitsplatz zurückzukehren.

Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, den Arbeitnehmer zu unterstützen. Zu den Wiedereingliederungsmaßnahmen kann der Einsatz einer besser geeigneten Tätigkeit zählen aber auch andere diverse Maßnahmen der Rehabilitation und natürlich auch der Prävention.

Die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell

Für eine Wiedereingliederung nach einer längeren Arbeitsunfähigkeitsphase ist es wichtig, ein solches Verfahren stufenweise durchzuführen. Und das geht am besten unter ärztlicher Aufsicht. Eine solche stufenweise Wiedereingliederung ist das Ziel des sogenannten Hamburger Modells.

Die stufenweise Wiedereingliederung soll dazu dienen, arbeitsunfähige Beschäftigte nach länger andauernder, schwerer Krankheit oder nach Eintritt einer Behinderung im Rahmen eines ärztlich überwachten Stufenplans schrittweise wieder an die volle Arbeitsbelastung am bisherigen Arbeitsplatz bzw. an einem für den Arbeitnehmer geeigneten Arbeitsplatz im Unternehmen heranzuführen. Ziel ist es, so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern.

Dazu erstellt der behandelnde Arzt einen Wiedereingliederungsplan. In dem Plan berücksichtigt der Arzt sowohl

  • die Leistungseinschränkung als auch
  • die daraus entstehenden Arbeitsplatzanforderungen.

Die Wiedereingliederung sollte natürlich an dem Arbeitsplatz erfolgen, an dem der Beschäftigte nach der Wiedereingliederung auch weiter arbeitet.

Ist der Stufenplan erstellt, erfolgt im Anschluss ein Abgleich von Arbeitsplatzanforderungen und Fähigkeitsprofil. Gegebenenfalls muss danach eine Anpassung z. B. durch organisatorische Maßnahmen am Arbeitsplatz erfolgen.

Die tägliche Arbeitszeit muss in der Wiedereingliederungsphase – wenn möglich im 1- oder 2-Wochenrhythmus – gesteigert werden. Ein Beispiel: Zum Einstieg ist eine Arbeitszeit von mindestens drei Stunden pro Tag erforderlich. Danach bietet sich eine tägliche Arbeitszeit von vier oder fünf Stunden an.

Und eine Verlängerung oder auch eine Verkürzung des im Stufenplan dokumentierten Zeitrahmens ist möglich, muss jedoch durch den behandelnden Arzt entschieden werden.

In Einzelfällen ist auch die Vereinbarung eines Blockmodells möglich.

Aber: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einer solchen Wiedereingliederungsmaßnahme zuzustimmen!

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