So übertragen Sie Ihren Resturlaub ins nächste Jahr

Haben Sie noch Resturlaub, den Sie in diesem Jahr nicht mehr nehmen können oder möchten? Resturlaub kann unter bestimmten Umständen in das nächste Jahr übertragen werden. Arbeitgeber sind davon meist nicht begeistert. Lesen Sie hier, wann und wie Sie Resturlaub ins Folgejahr mitnehmen können.

Urlaub muss grundsätzlich im jeweiligen Kalenderjahr genommen werden. So sieht es das Bundesurlaubsgesetz und ergänzend auch viele Tarif- und Arbeitsverträge vor. Manchmal ist dies jedoch nicht möglich oder nicht gewünscht. Sie fragen sich, ob Sie Teile Ihres Jahresurlaubs, also den Resturlaub, in das nächste Jahr übertragen können?

Resturlaub übertragen und im ersten Quartal nehmen

Wenn Resturlaub
in das Folgejahr übertragen wird, bleiben drei Monate Zeit, ihn zu
nehmen. Danach verfällt er. Bis zum 31.03. wird also genommener Urlaub
zunächst vom alten, dann vom neuen Urlaubsanspruch abgetragen.

Übertragung von Resturlaub gut begründen

Soll Resturlaub ins
Folgejahr übertragen werden, geht dies nur, wenn der Urlaub aus
dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht im Kalenderjahr
genommen werden konnte. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen also trotz
rechtzeitigen Antrages keinen Urlaub gewährt hat, weil beispielsweise
die Arbeits- oder Auftragslage dies nicht zuließ, können Sie einen
Urlaubsübertrag verlangen.

Im Folgejahr kann der Arbeitgeber dann jedoch
im ersten Quartal sich nicht erneut auf dringende betriebliche Gründe
berufen und muss den Urlaub gewähren. Die Hürde für persönliche Gründe
zur Urlaubsübertragung ist ebenfalls hoch. Wenn der Urlaub z.B. aus
Krankheitsgründen nicht genommen werden kann, ist er zu übertragen.
Darüber hinaus hängt es wesentlich vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab.

Urlaubsübertragung für neue Mitarbeiter ist leichter

Wer im zweiten Halbjahr ein neues Arbeitsverhältnis eingeht, kann den ihm zustehenden Teilurlaub auch im nächsten Jahr nehmen. So ist gewährleistet, dass die Einarbeitungs- oder Probezeit nicht durch Urlaubsabwesenheiten beeinträchtigt wird.

Bei Elternzeit und Mutterschutz wird Resturlaub übertragen

Ist das Dienstverhältnis durch Mutterschutz und Elternzeit unterbrochen, und konnte der Urlaub nicht vor dieser Dienstunterbrechung genommen werden, erfolgt ebenfalls eine Übertragung. Der Urlaub ist dann im Jahr der Rückkehr zu nehmen. Dies gilt auch, wenn sich an die erste Elternzeit übergangslos eine zweite Elternzeit anschließt. Der Urlaub würde in diesem Fall verfallen, wenn er nicht genommen wird.

Urlaubsübertragung ist für Unternehmen kostspielig

Der Grund, warum mit Urlaubsüberträgen sehr zurückhaltend umgegangen wird, liegt arbeitgeberseitig in den Kosten, die dadurch verursacht werden. Für jeden Urlaubstag, der ins Folgejahr übertragen wird, muss das Unternehmen Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Gehaltes bilden, die entsprechend gewinnreduzierend wirken.

Gut ist, dass es begründbare Ausnahmen gibt, in denen Urlaub ins nächste Jahr übertragen werden kann. So erhält man beiderseitige Flexibilität. Klar ist aber auch, dass eine leichtfertige Übertragung keinen Sinn macht, denn sie verursacht Kosten und letztlich wird der Urlaub dadurch nicht vermehrt, sondern nur verschoben. Eine rechtzeitige, detaillierte und dialogorientierte Urlaubsplanung kann in den meisten Fällen die Notwendigkeit einer Übertragung in das nächste Jahr überflüssig machen.