Der Coaching-Vertrag: Worauf sollten Sie achten?

Wenn Sie ein Coaching in Anspruch nehmen, möchten Sie voraussichtlich auf der sicheren Seite sein und sich nur in vertrauenswürdige Hände begeben. Ein Bestandteil eines seriösen Coachings ist ein Coaching-Vertrag. Lesen Sie hier, ob Sie unbedingt auf einen Coaching-Vertrag bestehen sollten und welche Inhalte in einem Coaching-Vertrag zu finden sein sollten.

Wenn Sie ein Coaching als Privatperson durchführen möchten, werden Sie sich auf die Suche nach seriösen und kompetenten Coachs begeben. Ein Aspekt Ihrer Suche kann der Coaching-Vertrag sein. Oft wird er schon als Muster online auf der Website des Coachs zur Verfügung gestellt. Hier können Sie bereits viel über die Arbeitsweise und den Qualitätsanspruch eines Coachs erfahren.

Ist ein Coaching-Vertrag ein Muss?
Nein, das ist er nicht. Sie können auch die mündliche Übereinkunft mit Ihrem Coach als geltenden Dienstvertrag verstehen. Ob Sie auf einem Vertrag bestehen oder nicht, ist sicher Typsache. Wenn Sie allerdings einen Vertrag wünschen, sollte Ihr zukünftiger Coach Ihnen einen Vertragsentwurf anbieten können und sich die Zeit nehmen, diesen mit Ihnen durchzusprechen.

Neben den üblichen Vertragsdaten (Namen, Adressen) sind folgende Inhalte eines Coaching-Vertrags besonders relevant:

Inhaltliche Vereinbarungen im Coaching-Vertrag

  • Vertragsgegenstand: Hier kann die Art des Coachings (z. B. personal Coaching oder berufliches Coaching) und das in einer der ersten Sitzungen erarbeitete Anliegen individuell festgehalten werden. Oder es gibt einige Sätze zum Angebotsspektrum des Coachs und zu möglichen Zusatzleistungen wie spezifischen Tests oder Diagnoseverfahren.
  • Beratungserfolg/Verantwortung des Coachs/Verantwortung des Klienten: Seriöse Coachs garantieren Ihnen niemals einen Beratungserfolg. Es ist sinnvoll hier jeweils einen kurzen Abschnitt über die Verantwortlichkeiten des Coachs und des Klienten zu formulieren. Beispielsweise "Der Coach ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung stehenden Methoden und Interventionsmöglichkeiten zum Nutzen des Klienten einzusetzen und diese transparent zu machen. Auch ist er verpflichtet, dem Klienten einen anderen Coach oder einen anderen geeigneten Spezialisten zu nennen, wenn er selbst sich nicht mehr in der Lage sieht, das Coaching fachgerecht zu dem vereinbarten Ziel zu führen. Der Klient erkennt an, dass er während des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang für seine körperliche und geistige Gesundheit selbst verantwortlich ist. Der Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings von ihm unternommen werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen."

Formale Vereinbarungen im Coaching-Vertrag

  • Honorar, Ausfallhonorar, Zahlungsweise: In diesem Abschnitt wird der Stunden- oder auch Tagessatz des Coachs genannt und die Konditionen, wie mit der länger- oder kurzfristigen Absage mit Terminen umgegangen wird. Es ist üblich, dass ab einer Absage 24 Std. oder kürzer vorher das volle Honorar fällig wird. Der Coach erstellt in den meisten Fällen eine Rechnung, die innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist beglichen werden muss.
  • Beratungsdauer und Kündigung: Eine Kündigung des Vertrags ist nicht notwendig. Sie sollten sich hier auch nicht darauf einlassen, dass der Coaching-Vertrag für eine festgelegte Anzahl von Terminen geschlossen wird.
  • Schweigepflicht/Vertraulichkeit/Datenschutz: Auf die Aufführung dieses Absatzes sollten Sie achten. Der Coach verpflichtet sich – ähnlich einer therapeutischen oder ärztlichen Schweigepflicht – zur Geheimhalten aller im Coachingprozess besprochenen Inhalte. Er sollte weiterhin zusichern, Ihre persönlichen Daten nach dem Prozess zu löschen oder zumindest zu anonymisieren.
  • Gesundheitszustand des Klienten: Hier findet sich beispielsweise eine Formulierung wie "Der Klient/die Klientin versichert, dass er/sie an keiner Erkrankung leidet, die seine/ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegensteht. Der Klient/die Klientin ist psychisch gesund und nimmt keine Psychopharmaka ein." Damit sichert sich der Coach ab und das ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zur Psychotherapie. Gerichtsstand, Haftungsausschluss und Nichtigkeitsklausel: Sie gehören der Vollständigkeit halber dazu.

Fertigstellung des Coachings-Vertrags
Der Vertrag wird von beiden Parteien gegengezeichnet und jeder erhält ein Exemplar. Der Vertrag kann oft noch nicht nach der ersten Sitzung fertig gestellt werden, wenn das Ziel des Coachings im Vertrag festgehalten werden soll. Innerhalb der ersten Sitzungen sollte Ihnen der Vertrag aber ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.

Interaktion bei der Arbeit am Coaching-Vertrag
Haben Sie während der Durchsicht des Coaching-Vertrags mit dem zukünftigen Coach und der Absprachen den Vertrag betreffend ein ungutes Gefühl, dann sprechen Sie Ihre Zweifel oder Kritikpunkte offen an. Geht der Coach in einer für Sie zufriedenstellenden Art und Weise darauf ein, verspricht das, eine gute Arbeitsbeziehung zu werden. Können Sie gleich bei der Arbeit am Coaching-Vertrag auf keinen gemeinsamen Nenner finden, dann sollten Sie sich einen anderen Coach suchen und die Kosten für das Erstgespräch und die Vertragsarbeit als sinnvoll eingesetztes Lehrgeld betrachten.