Arbeitsamt: Regeln und Fristen bei Arbeitslosigkeit (Teil 1)

In Zeiten der Wirtschaftskrise werden Arbeitnehmer von einer plötzlichen Arbeitslosigkeit besonders hart getroffen. Doch das Arbeitsamt steht Ihnen in diesem Fall mit Rat und Tat zur Seite. Damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen, finden Sie hier die wichtigsten Informationen, welche Leistungen das Arbeitsamt erbringt und welche Pflichten Sie im Falle einer Arbeitslosigkeit erfüllen müssen.

Die Angst vor der Arbeitslosigkeit geht um, denn die Auswirkungen der Wirtschaftskrise machen sich auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Natürlich haben Sie das Recht, gewisse Ansprüche an das Arbeitsamt zu stellen – diese werden jedoch nur erfüllt, wenn Sie verschiedene Regeln und Fristen einhalten.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat in der Regel jeder Arbeitnehmer, der innerhalb der letzten zwei Jahre vor seiner Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Arbeitslosigkeit: Arbeitssuchendmeldung beim Arbeitsamt
Wenn Sie einen befristeten Vertrag haben oder Ihnen gekündigt wurde, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor Ablauf Ihres Vertrages persönlich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden. Das gilt auch für den Fall, dass Ihr Vertrag vielleicht verlängert wird – solange diese Verlängerung nicht vorliegt, gelten Sie sozusagen als „von Arbeitslosigkeit bedroht“ und sind gesetzlich verpflichtet, sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden. Ausnahmen gelten nur, wenn Sie erst später, also innerhalb der Dreimonatsfrist von Ihrer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfahren – dann müssen Sie sich aber trotzdem innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden.

Die fristgerechte Arbeitssuchendmeldung ist unter anderem Voraussetzung dafür, dass Sie pünktlich ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld bekommen. Wenn Sie die Frist nicht einhalten, droht Ihnen eine einwöchige Sperrung des Arbeitslosengeldes durch das Arbeitsamt.

Arbeitslosigkeit: Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt
Doch Achtung: Die Arbeitssuchendmeldung ersetzt nicht Ihre persönliche Arbeitslosmeldung! Wenn Sie sich arbeitssuchend melden, sichert Ihnen das Arbeitsamt seine Unterstützung bei der Stellensuche zu – das ist also auch möglich, wenn Sie eine Arbeitsstelle haben, sich aber beruflich verändern möchten.

Die Arbeitslosmeldung sichert zusätzlich Ihre finanziellen Ansprüche an das Arbeitsamt. Sie können die Arbeitslosmeldung auch schon mit der Arbeitssuchendmeldung zusammen vornehmen. Die Arbeitslosmeldung kann also frühestens drei Monate vor, muss aber spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt erfolgen.

Arbeitslosigkeit: Erlaubt das Arbeitsamt Urlaub?
In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit gewährt das Arbeitsamt eher ungern Urlaub, aber in der Regel dürfen Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit auch verreisen.

Da das Arbeitsamt bemüht ist, Ihnen eine neue Stelle zu vermitteln, müssen Sie Ihren Urlaub immer beantragen. Das kann nur relativ kurzfristig geschehen, damit das Arbeitsamt absehen kann, wie die Vermittlungschancen während Ihrer Abwesenheit stehen. Auch im Urlaub erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld – allerdings nur über einen Zeitraum von drei Wochen pro Kalenderjahr.