Als Au-Pair ins Ausland: Was ist mit Kindergeld und Versicherungsschutz?

Viele junge Menschen zieht es Jahr für Jahr als Au-Pair ins Ausland. Hat man erst einmal alle Bewerbungsformalitäten erfüllt und eine der begehrten Au-Pair-Stellen ergattert, steht einem Auslandsaufenthalt nichts mehr im Wege. Aber was passiert eigentlich mit dem Kindergeld und welcher Versicherungsschutz besteht?

Jahr für Jahr nehmen junge Menschen Au-Pair-Stellen auf dem ganzen Globus an. Sie wollen fremde Länder, Sitten, Kulturen und Menschen kennenlernen, einfach mal etwas anderes sehen. Zudem macht sich ein Auslandsaufenthalt als Au-Pair natürlich auch sehr gut im Lebenslauf, da solche Referenzen heutzutage Gold wert sind. Doch es gibt neben den Bewerbungsformalitäten und Voraussetzungen die man erfüllen muss, auch ein paar wichtige Punkte die zu beachten sind, hat man einmal eine der begehrten Au-Pair-Stellen ergattert.

Wie viel Geld verdient ein Au-Pair während seines Auslandaufenthalts?

Grundsätzlich gibt es hier keine generelle Regelung, und eine "Vergütung" für Deutsche, die ins Ausland gehen, ist nicht vorgesehen. In Deutschland wurde geregelt, dass Gastfamilien hier sich dazu verpflichten, ausländischen Au-Pairs ein monatliches Mindestgehalt von 260,00 € zu bezahlen. Wie es in dem jeweiligen Gastland gehandhabt wird, in welches Sie als Au-Pair hinmöchten, können Sie über eine der Agenturen, die Au-Pair-Stellen vermitteln, erfragen. 

Bekommen die Eltern von deutschen Au-Pairs weiterhin Kindergeld?

Grundsätzlich ist es in Deutschland so geregelt, dass Eltern während des Au-Pairs-Aufenthalts des Kindes kein Kindergeld beziehen. Der Hintergrund hierfür ist, dass Au-Pairs im Regelfall zu viel Taschengeld von den Gastfamilien wie auch den eigenen Eltern erhalten, zum anderen weil Au-Pairs normalerweise an zu wenig Weiterbildungskursen teilnehmen. Deshalb hat man sich darauf verständigt, dass während des Au-Pair-Aufenthalts kein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Es besteht jedoch die Möglichkeit weiterhin Kindergeld zu beziehen, wenn nachgewiesen werden kann, dass während des Au-Pair-Aufenthalts auch ein Sprachkurs besucht wird oder wenn der Au-Pair-Aufenthalt erst im Sommer des Jahres beginnt. Dann nämlich wird davon ausgegangen, dass das Taschengeld des Au-Pairs die Einkommensgrenzen von 8.004 € (Stand 2012) im Jahr nicht übersteigt. Der sicherste Weg, um herauszufinden, ob das Kindergeld weiter gezahlt wird, ist, sich bei der zuständigen Kindergeldstelle zu informieren. 

Der Versicherungsschutz während des Au-Pair-Aufenthalts

Krankenversicherung:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Au-Pair auch während des Auslandaufenthalts über die Familienversicherung der Eltern krankenversichert sein. Hierfür gilt:

Wer nicht älter als 23 Jahre ist, nur vorübergehend, also nicht länger als 12 Monate ins Ausland geht und seinen ständigen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern und muss sich nicht selbst krankenversichern. Dies gilt allerdings nur für Au-Pairs, deren monatliches Einkommen während des Auslandaufenthalts eine Grenze von 375,00 € nicht übersteigt.

Grundsätzlich gilt diese Regelung nur für Au-Pair-Stellen im europäischen Wirtschaftsraum. Wer beispielsweise nach Kanada, in die USA, nach Australien usw. gehen will, der sollte eine Zusatzversicherung abschließen. Dies kann auch für Au-Pair-Stellen im europäischen Wirtschaftsraum sinnvoll sein, vor allem dann, wenn ein Rücktransport nach Deutschland notwendig werden sollte. 

Privathaftpflichtversicherung:

Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, über eine Privathaftpflichtversicherung zu verfügen. Im Regelfall sind Au-Pairs über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert. Besteht eine solche, dann besteht im Regelfall weltweiter Versicherungsschutz. In welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, erfragen Sie am besten bei Ihrem Versicherungsvermittler.

Unfallversicherung:

Bei Unfallversicherungen, sofern Sie über eine eigene Unfallversicherung verfügen oder bei den Eltern mitversichert sind, ist die Handhabung recht einfach geregelt. Besteht eine Unfallversicherung, dann besteht auch weltweiter Versicherungsschutz.

Versicherung für Ausländer, die als Au-Pair nach Deutschland kommen:

Wer als Gastfamilie in Deutschland ein Au-Pair bei sich aufnimmt, der lädt auch große Verantwortung auf sich. Grundsätzlich sollten Sie hier überprüfen, über welchen Versicherungsschutz der zukünftige Au-Pair verfügt und ob dieser auch in Deutschland gültig ist. Grundsätzlich sollten Sie als Gastfamilie dafür sorgen, dass der Au-Pair kranken- und unfallversichert ist. Auch für eine Privathaftpflicht sollten Sie für die Aufenthaltsdauer des Au-Pairs sorgen, denn in letzter Konsequenz haften Sie für das, was der Au-Pair "anstellt".

Gastfamilien sind gut beraten, wenn sie zukünftige Au-Pairs so absichern, als würde es sich bei diesem um ihr eigenes Kind handeln, denn im Regelfall übernehmen sie während des Au-Pair-Aufenthalts auch die Verantwortung für ihren Schützling.