Erforderliche Angaben im Anhang für Pensionsrückstellungen
Im Anhang sind nach der Einführung des BilMoG die für Pensionsrückstellungen angewendeten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln, anzugeben.