Checkliste: Das zählt zur Arbeitszeit

Wann genau beginnt die Arbeitszeit? Und wann hört sie auf? Diese Checkliste zum Thema Arbeitszeit hilft Ihnen bei diesen Fragen:
  • Arbeitszeit ist grundsätzlich die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit, abzüglich der Ruhepausen. 
  • Ob man ab dem Werkstor, am Arbeitsplatz oder gegebenenfalls nach dem Duschen beginnt, ist häufig im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen geregelt. Gibt es keine ausdrückliche Regelung, beginnt und endet die Arbeitszeit generell erst am eigentlichen Arbeitsplatz mit Aufnahme bzw. Beendigung der Tätigkeit.
  • Arbeitsbereitschaften verlangen, dass die Mitarbeiter am Arbeitsplatz anwesend und jederzeit einsatzbereit sind. Sie zählen zur Arbeitszeit und sind bei den Höchstgrenzen zu berücksichtigen. Für diese Zeiten können Sie mit dem Mitarbeiter eine geringere Vergütung vereinbaren. Dies gilt auch für Bereitschaftsdienste, in denen der Mitarbeiter nur anwesend sein muss, aber schlafen kann. Bei Rufbereitschaften muss Ihr Mitarbeiter nur erreichbar sein – auf Höchstgrenzen angerechnet und vergütet wird entsprechend auch nur die geleistete Arbeitszeit.
  • Berufsschultage mit mehr als 5 Unterrichtsstunden werden mit 8 Stunden auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit angerechnet. Bei kürzerem Unterricht wird die tatsächliche Unterrichtszeit einschließlich der Pausen kalkuliert.
  • Betriebsveranstaltungen mit überwiegend dienstlichem Charakter (z. B. Betriebsversammlungen) zählen zur Arbeitszeit und müssen bezahlt bzw. angerechnet werden.
  • Häufiger Streitpunkt: Dienstreisen. Sie werden nur dann als Arbeitszeit gesehen, wenn Reisen zu den Hauptpflichten des Mitarbeiters gehört (z.B. bei Außendienstlern). In allen anderen Fällen wird die Reisezeit nicht auf die Arbeitszeit-Höchstgrenze angerechnet. Doch sind sie ganz normal zu vergüten.