Zweite Ausbildung – Wie vorgehen?

Das Berufsbildungsgesetz (§8) besagt, dass unter festgelegten Kriterien eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich ist. Gerade bei einer Zweitausbildung kann eine Entscheidung für eine Verkürzung ratsam sein. Abhängig von der Leistung (Notendurchschnitt) und dem Einverständnis des Ausbilders bzw. der Ausbildungsstelle kann eine Verkürzung von bis zu zwölf Monaten vorgenommen werden.

Finanzierungsmöglichkeiten einer Zweitausbildung

Bei einer zweiten Ausbildung besteht kein Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch Berufsausbildungsbeihilfe. Das BAB, wie die Kurzform der Berufsausbildungsbeihilfe lautet, wird nur einmal zur Verfügung stellt, was im Normalfall die Erstausbildung betrifft.

Eine andere Möglichkeit der Finanzierung ist das Beantragen von Wohngeld. Die komplette oder anteilige Übernahme der Miete erleichtert die finanzielle Situation und gewährleistet die Sicherheit, den Wohnort zu halten.

Kindergeld

Im Bereich des Kindergeldes trat am 01.01.2012 eine Neuregelung in Kraft. Diese Neuregelung umfasst die Einkommensgrenzen und die damit verbundene Finanzierung. Auszubildende, die im 3. Lehrjahr eine Halbwaisenrente beziehen oder viel verdienen sowie einen Nebenjob vorweisen können, profitieren von dieser Veränderung. Das Alter ist bei dieser gesetzlichen Veränderung das A und O, denn wer seine Zweitausbildung vor dem Vollenden des 25. Lebensjahres beginnt, hat einen Anspruch auf Kindergeld. Wer sich aufgrund der anfallenden Kosten für die Ausführung für eine Neben- oder Zusatzbeschäftigung entscheidet, sollte darauf achten, dass die Arbeitszeit 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten sollte. Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, das vollständige Kindergeld auszuzahlen, wenn nachgewiesen werden kann, dass den Eltern keine Kosten in Hinsicht der Zweitausbildung entstehen.

Unterhalt

Eine Ausbildung führt dazu, dass Eltern ihren Kindern Unterhalt schulden, hauptsächlich jedoch bei der ersten Berufsausbildung. Die zweite Ausbildung jedoch, die auf den ersten erlernten Beruf nicht aufbaut, ist keine Grundlage für eine elterliche finanzielle Unterstützung. Baut die Zweitausbildung jedoch auf die erste auf, kann sie als Weiterbildung betrachtet werden, was dazu führt, dass Eltern verpflichtet sind, finanziell auszuhelfen.

Bei diesem Faktor ist die finanzielle Situation der Eltern ausschlaggebend. Gerichte haben mehrfach zu Gunsten der Auszubildenden entschieden, was sich auf die Gesetzgebung ausgewirkt hat. Besteht in Hinsicht auf die Gesetzgebung keine Verpflichtung, kann eine sachliche Aussprache eine Möglichkeit sein, um Unterstützung zu erbitten.

Bafög

Das Absolvieren eines Studiums unmittelbar nach dem Beenden der ersten Ausbildung führt dazu, dass das Studium als zweite Ausbildung betrachtet wird und Sie Anspruch auf Bafög haben. Es stehen zwei verschiedene Bafög-Varianten zur Verfügung, die in elternabhängig und elternunabhängig eingeteilt werden können.

Faktoren für elternunabhängiges Bafög

Die erste Ausbildung dauerte drei Jahre und nach einem erfolgreichen Abschluss wurde mindestens drei Jahre selbstständig der Unterhalt verdient. Die "drei Jahre" gelten nicht nur für eine Erstausbildung, sondern auch für Zivil- und Wehrdienst.

  • Das Studium wird erst begonnen, nachdem das 30. Lebensjahr vollendet ist.
  • Nach der Volljährigkeit (18. Lebensjahr) wurde mindestens fünf Jahre lang der Lebensunterhalt allein verdient, wobei auch Zivil- und Wehrdienst anerkannt wird.