Wie Sie Fehltage Ihres Azubis in der Berufsschule vermeiden

Haben Sie als Ausbilder eigentlich immer den Überblick, ob Ihre Azubis regelmäßig zur Berufsschule gehen? Grundsätzlich wird das sicher der Fall sein, aber da gibt es ja auch die ganz speziellen Kandidaten. Beachten Sie: Es ist auch Ihre Verantwortung, dass der Azubi die Berufsschule besucht.

Die Berufsschule ist für den Auszubildenden von großer Bedeutung. Hier werden theoretische Inhalte vermittelt, die den praktischen Teil der Ausbildung, der bei Ihnen im Betrieb erfolgt, sinnvoll ergänzen. Ohne theoretische Inhalte ist ein Bestehen der Prüfung nicht möglich.

Aus folgenden 4 Gründen sollten Sie daher den Besuch der Berufsschule kontrollieren:

  1. Sie sind nicht nur für den betrieblichen Teil der Ausbildung verantwortlich, sondern auch für die Ausbildung insgesamt. Sie haben den Ausbildungsvertrag unterschrieben, der die gesamte Ausbildung umfasst. Das schließt Ihr Interesse mit ein, dass der Azubi die Berufsschule regelmäßig besucht.
  2. Sie veranlassen die Zahlung der Vergütung als Ausbildungsverantwortlicher über den gesamten Zeitraum der Ausbildung. Das gilt auch für Berufsschultage. Fehlt ein Azubi unentschuldigt in der Berufsschule, dann ist im Grunde genommen der Tatbestand des Betrugs erfüllt. Natürlich dürfen Sie das auf gar keinen Fall hinnehmen.
  3. Die Berufsschule vermittelt die notwendigen Inhalte für den Ausbildungsberuf systematisch. Auszubildende, die am Unterricht zum Teil nicht teilnehmen, verpassen möglicherweise den Anschluss. Das kann die Ausbildung als gesamtes gefährden. Da nutzt es auch nichts, wenn ein Azubi im Betrieb hervorragende Leistungen bringt.
  4. Auszubildende, die in der Berufsschule unentschuldigt fehlen und feststellen, dass das niemanden kümmert, ziehen daraus ungünstige Schlüsse. Ganz offenbar müssen sie es mit ihren Pflichten nicht zu ernst nehmen. Diese Einstellung kann sich schnell auf betriebliche Belange und auch auf die Einstellungen zum Pflichtbewusstsein, zur Pünktlichkeit und zum Umgang mit Kollegen negativ auswirken.

Fragen Sie aktiv in der Berufsschule nach

Schulleiter, Fachbereichsleiter und Lehrer in der Berufsschule kommunizieren sehr unterschiedlich mit den Ausbildungsbetrieben. Manch einer hält das für sehr wichtig und würde Sie im Falle von Fehlstunden oder -tagen ohnehin informieren. Bei anderen wiederum erhalten Sie als Ausbilder im Betrieb eher das Gefühl, dass es in der Schule kaum stört, wenn jemand fehlt. In solchen Fällen überrascht Sie möglicherweise am Ende des Halbjahres der Fehltage-Eintrag im Berufsschulzeugnis. Das sollten Sie natürlich vermeiden.

Jedenfalls ist es Ihr Recht als Ausbilder, von der Berufsschule Informationen einzufordern. Wenn Sie das Gefühl haben, nicht ausreichend informiert zu werden, dann kontaktieren Sie die Berufsschule aktiv. Weil Sie als betrieblicher Ausbilder die Verantwortung für eine erfolgreiche Ausbildung tragen und dem Azubi die Ausbildungsvergütung auch dann bezahlen, wenn er sich an Berufsschultagen vor der Ausbildung drückt, haben Sie das Recht darauf, vom Berufsschullehrer regelmäßig über negative Entwicklungen informiert zu werden. Fordern Sie dies ein.