Wenn sich der Azubi krank meldet – und Sie Zweifel haben

Krank ist krank. Für die meisten Auszubildenden gilt dieser Satz. Wenn sie erkranken, dann informieren sie ihren Ausbildungsbetrieb, gehen ggf. zum Arzt und erholen sich, um schnell wieder gesund zu werden. Allerdings gibt es Kandidaten, bei denen Sie erhebliche Zweifel haben. Was nun?

Selbst wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, kann es sein, dass trotzdem erhebliche Zweifel bestehen, ob ein Auszubildender tatsächlich krank ist. Allerdings gilt: Stellen Sie die Beweiskraft einer Krankmeldung nicht grundsätzlich infrage, nur weil Sie ein "komisches Gefühl" haben.

Auch wenn Sie von Dritten hören, dass der Auszubildende angeblich mit diversen Freizeitaktivitäten den Tag verbringt, ist das noch kein Grund, eine Krankheit auszuschließen. Denn zum einen stimmt nicht alles, was erzählt wird, und zum anderen können bei bestimmten Erkrankungen auch Freizeitaktivitäten zur Genesung beitragen.

Macht sich der Auszubildende allerdings mit bestimmten Äußerungen selbst verdächtig, dann kann die Beweiskraft einer Krankmeldung durchaus eingeschränkt werden. Erzählt er beispielsweise herum "Mit denen kann man es ja machen" oder "Krankfeiern ist cool", dann dürfen Sie zu Recht weitere Maßnahmen ergreifen, um die Krankmeldung zu hinterfragen.

Fordern Sie ihren Auszubildenden dazu auf, die Arbeitsunfähigkeit noch anderweitig – abgesehen von der bestehenden Krankmeldung – glaubhaft zu machen. Sie können ihm beispielsweise auferlegen, seine gesundheitlichen Beschwerden genau zu schildern und Ihnen auch das zu berichten, was der Arzt zum Genesungsprozess gesagt hat.

Medizinischen Dienst der Krankenkasse aktivieren

Führt auch das nicht zum Erfolg, können Sie noch anderweitig tätig werden: Die Krankenkasse Ihres Auszubildenden verfügt nämlich über einen sogenannten Medizinischen Dienst. Von diesem können Sie die Arbeitsunfähigkeit Ihres Azubis überprüfen lassen.

Das wird zu einem konkreten Ergebnis führen: Entweder es liegt ein Betrugsfall vor, auf den Sie mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen reagieren können, oder es gibt keinen Grund, an seiner Erkrankung zu zweifeln. Dann wissen Sie endgültig Bescheid.