Was tun, wenn der Azubi einen Schaden verursacht?

Es ist schnell passiert: Der Azubi verursacht einen Schaden, beispielsweise an einem Kundenfahrzeug. Was nun? Muss er den Schaden ersetzen? Oder sind Sie als Ausbildungsbetrieb letztlich zur Rechenschaft zu ziehen?

Wenn der Azubi einen Schaden verursacht, dann kommt in erster Linie der Begriff Fahrlässigkeit ins Spiel. Denn der Azubi haftet nur, wenn er fahrlässig gehandelt hat. Und natürlich wenn er den Schaden mit Absicht herbeigeführt hat, dann handelt es sich um Vorsatz. 

Schaden durch Azubi bei leichtester Fahrlässigkeit
Der Azubi haftet nicht für den Schaden, wenn er nur in geringem Maße fahrlässig gehandelt hat. Das gilt beispielsweise, wenn er einen Gegenstand versehentlich fallen lässt, den er nicht mehr halten konnte, was er zuvor falsch einschätzte.

Schaden durch Azubi bei mittlerer Fahrlässigkeit
Der Azubi haftet teilweise für den Schaden, wenn es sich um normale Fahrlässigkeit handelte. Wurde er beispielsweise bereits darauf hingewiesen, dass das Telefonkabel – quer durch den Raum gespannt – das dazu gehörige Telefon gefährdet und es fällt wie vorhergesagt durch eine Unachtsamkeit vom Tisch, dann muss der Azubi dies teilweise auf seine Kappe nehmen. Das heißt: Den Schaden muss er auch teilweise begleichen. 

Schaden durch Azubi bei grober Fahrlässigkeit
Versucht der Auszubildende mit Gegenständen, die Eigentum des Ausbildungsunternehmens sind, Kunststücke zu vollziehen oder Pyramiden zu bauen, dann handelt er sehr fahrlässig. Es kann ihm grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. Dies führt in der Regel dazu, dass er den gesamten Schaden ersetzen muss.