Wenn das Geld nicht reicht: Berufsausbildungsbeihilfe für Ihre Azubis

Auszubildende verdienen weniger Geld als ausgelernte Kollegen. Das hat gute Gründe. Es hat aber auch Folgen. Das gilt zumindest für diejenigen, die bereits eine eigene Wohnung finanzieren oder sogar eine eigene Familie ernähren müssen.

Manche Azubis verfügen über eine Ausbildungsvergütung von 700-800 € und wohnen darüber hinaus auch noch bei ihren Eltern. Sie können richtig gut davon leben brauchen sich finanziell keine Gedanken zu machen. Möglicherweise gibt es in Ihrem Unternehmen aber auch Azubis, bei denen sieht es ganz anders aus.

Ihre Ausbildungsvergütung beträgt möglicherweise nur 400-500 € und darüber hinaus wohnen sie nicht mehr zuhause. Sie müssen also eine eigene Wohnung bezahlen und auch das sonstige Leben auf eigene Kosten bestreiten.

Für solche und ähnliche Fälle hat der Gesetzgeber die so genannte Berufsausbildungsbeihilfe ins Leben gerufen. Damit hat der Azubi die Möglichkeit, seine Vergütung aus Mitteln der zuständigen Arbeitsagentur aufzustocken. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe kommt infrage,

  • wenn der Azubi bereits volljährig ist und nicht mehr bei seinen Eltern wohnt,
  • wenn der Auszubildende verheiratet oder eine so genannte Lebenspartnerschaft eingegangen ist und ebenfalls nicht mehr bei seinen Erziehungsberechtigten wohnt,
  • wenn er mit einem eigenen Kind nicht mehr in der elterlichen Wohnung lebt,
  • wenn es nicht möglich ist, dass er bei seinen Eltern wohnt kann, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt liegt (gilt auch für minderjährige Auszubildende).

Falls auf einen Ihrer Auszubildenden eines der Kriterien zutrifft, dann fordern Sie ihn auf, einen entsprechenden Antrag bei der für ihn zuständigen Arbeitsagentur zu stellen. Das sollte allerdings eigentlich möglichst vor Beginn der Berufsausbildung geschehen, so dass Sie bereits in Vorstellungsgesprächen darauf hinweisen können. Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst während der Ausbildung beantragt, dann ist frühestens eine Anrechnung ab dem Monat möglich, in dem der Antrag gestellt wurde.

Tipp: Um vorab zu testen, ob Berufsausbildung für einen einzelnen Azubi die Frage kommt, kann er unter folgender Internetadresse ermitteln, ob er möglicherweise einen Anspruch hat: http://babrechner.arbeitsagentur.de/. Wichtig ist allerdings, dass er dazu auch über Informationen zum Einkommen seiner Eltern verfügt.