Was gilt für eine Kündigung während der Probezeit?

Vielen Arbeitnehmern ist bewusst, dass eine Kündigung während der Probezeit schneller und unkomplizierter vorgenommen werden kann. Eine Kündigung kann nicht nur während einer Anstellung, sondern auch während einer Ausbildung vorgenommen werden. Doch was für Richtlinien gelten bei einer Kündigung?

Ein Arbeitsverhältnis, unabhängig ob unbefristet oder befristet, beinhaltet grundsätzlich eine Probezeit. Die Probezeit wird gern als ein "richtiges Arbeitsverhältnis" bezeichnet, was nicht den Tatsachen entspricht. Von der Gesetzgebung her ist die Probezeit lediglich eine Vereinbarung mit einer deutlich kürzeren Kündigungsfrist.

Welche Fristen gelten in der Probezeit?

Sowohl der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer hat während der Probezeit das Recht, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zu beenden. Das Arbeitsverhältnis endet genau zwei Wochen nach dem Zugang der Kündigung, ohne dass der 15. oder das Ende des Monats berücksichtigt werden muss. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur für Ausnahmefälle wie einer Schwangerschaft oder Schwerbehinderung.

Der Kündigungsschutz greift bei einem regulären Arbeitsverhältnis erst nach sechs Monaten Beschäftigung und beinhaltet eine längere Kündigungsfrist. Der Kündigungsschutz und die Probezeit sind zwei verschiedene Dinge.

Probezeit und damit verbundene Rechte

Eine Probezeit dient in erster Linie dazu, sich gegenseitig besser kennenzulernen und die Leistung des Arbeitnehmers einschätzen zu können. Das Arbeitsschutzgesetz besagt, dass eine Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ebenso gewährt werden muss wie bei einem befristeten Arbeitsverhältnis. Ein Großteil der Unternehmen und Firmen entscheiden sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer vereinbarten Probezeit

Für eine Kündigung muss es einen guten Grund geben

Eine Kündigung in der Ausbildungs-Probezeit sollte nachvollziehbar sein und auch schriftlich begründet werden. Aufgrund der "einfacheren" Kündigung machen es sich viele Arbeitgeber leicht, mit der Kündigungsbegründung. Die Probezeit kann von einem bis hin zu sechs Monaten reichen, kann in Hinblick auf die Gesetzgebung die vier Monate nicht überschreiten. Ein anschließendes Arbeitsverhältnis kann ebenfalls der Erprobung dienen, muss jedoch einem Arbeitsvertrag zugrunde liegen, wobei sich die Kündigungsfrist verlängert.

Eine Probezeit von sechs Monaten kommt eher selten zum Einsatz und wird bevorzugt in sozialen Berufsbranchen eingesetzt. Bei einem Ausbildungsverhältnis ist während der Probezeit eine fristlose Kündigung möglich. Nach dem Beenden der Probezeit müssen auch bei der Kündigung eines Azubis Fristen berücksichtigt werden.

Kündigung in der Probezeit

Eine fristlose Kündigung kann ohne Einschränkungen in der kompletten Probezeit vorgenommen werden. Auch der vorletzte oder letzte Tag der Probezeit kann von einem Ausbilder genutzt werden, um die Kündigung auszusprechen. Mit einer Kündigung in der Ausbildungs-Probezeit umgehen Arbeitgeber längere Kündigungsfristen oder Wiedereinstellungen.

Um der Unsicherheit entgegenzuwirken, kann es hilfreich sein, das Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen. Eine Kündigung, auch in der Probezeit, muss grundsätzlich frei von Willkür und Widrigkeit sein. Auch wenn es selten fabriziert wird, ist ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung möglich. Auch ein Arbeitsverhältnis ohne Probezeit kann unter Berücksichtigen der Richtlinien jederzeit gekündigt werden.

Ab wann gilt eine Kündigung?

Im Gegensatz zu einem klassischen Arbeitsverhältnis ist eine Probezeit in der Ausbildung ein Muss. Grundsätzlich ist das Datum der Kündigungsaushändigung bedeutsam, denn erst ab der Aushändigung läuft die Kündigungsfrist von zwei Wochen. Mit der Angabe von Gründen ist auch eine fristlose Kündigung möglich. Eine Kündigung muss immer schriftlich ausgehändigt werden, sowohl von Auszubildenden wie auch von dem Ausbilder.

Wird eine Kündigung bis 10 Uhr unter Zeugen in den Briefkasten des Auszubildenden gesteckt, gilt die Kündigung bereits am gleichen Tag. Ist ein Einstecken der Kündigung in den Briefkasten des Azubis erst nach 19 Uhr möglich, gilt die Kündigungsfrist erst ab dem nächsten Tag.