Wann ist eine Verlängerung der Ausbildung möglich?

Eine Ausbildung dauert in der Regel zwischen 2 und 3,5 Jahren. Allerdings kann es auch zu einer Verlängerung kommen – freiwillig oder unfreiwillig.

Eine unfreiwillige Verlängerung der Ausbildung erfolgt dann, wenn der Azubi durch die Abschlussprüfung fällt. Dann hat er zwar auch die Wahl, die Ausbildung ohne Prüfung zu beenden, aber das ist die Ausnahme und nicht zu empfehlen. In der Regel wird er die Option einer Verlängerung der Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung ziehen. Dann dauert die Ausbildung normalerweise 6 Monate länger – wenn er denn die Wiederholungsprüfung besteht.  

Prüfung nicht bestanden: Verlängerung der Ausbildung für maximal 1 Jahr 
Fällt er erneut durch die Prüfung, dann wiederholt sich das Procedere. Der Azubi kann nochmals um ein halbes Jahr verlängern und der Ausbildungsbetrieb kann nicht widersprechen. Dauert die Ausbildung aus diesen Gründen insgesamt 12 Monate länger als ursprünglich vorgesehen, dann ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Einer Verlängerung um mehr als ein Jahr muss der Ausbildungsbetrieb nicht zustimmen.

Eine Verlängerung der Ausbildung kann auch aus anderen Gründen erfolgen und bereits weit vor der Abschlussprüfung vorgesehen sein. Ist der Auszubildende beispielsweise während der Ausbildung längere Zeit krank, dann kann er bei der Kammer einen entsprechenden Verlängerungsantrag stellen. Die Kammer wird nun auch den Ausbildungsbetrieb dazu befragen und dann entscheiden. Maßgeblich ist hierbei die Frage, ob eine Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. 

Gründe für eine Verlängerung der Ausbildung 

  • Krankheit des Auszubildenden
  • Längerer Auslandsaufenthalt des Azubis
  • Behinderung des Auszubildenden
  • Ausfalltage aus betrieblichen Gründen
  • Verminderte Ausbildungsleistung im Betrieb (z. B. durch Ausfall eines Ausbilders) 

Wichtig: Schwache Leistungen des Auszubildenden sind kein Grund für eine Verlängerung der Ausbildung.