Urlaubsplanung: Was Sie bei Azubis beachten müssen

Fast jeder Auszubildende nimmt in den Sommerferien mehrere Wochen frei. So ist es auch vom Gesetzgeber gewollt. Sie als Ausbilder achten darauf, dass die Urlaubszeit sowohl auf die betrieblichen Erfordernisse als auch auf die Bedürfnisse der Auszubildenden abgestimmt ist.

Mit Ihrer Unterschrift unter den Urlaubsantrag eines Auszubildenden sind Sie letztlich derjenige, der bestimmt, ob und wann der Azubi Urlaub nehmen darf. Allerdings haben Sie dabei einige grundsätzliche Regelungen zu beachten:

  1. Sie müssen laut Bundesurlaubsgesetz die Wünsche der Auszubildenden berücksichtigen. Spricht aus betrieblicher oder ausbildungsorganisatorischer Sicht nichts gegen den eingereichten Urlaub, dann sind Sie quasi verpflichtet, diesen zu genehmigen. Prüfen Sie vor allem, ob möglicherweise eine Urlaubssperre verhängt wurde oder der Urlaub in Konflikt mit den Urlaubsplanungen von Kollegen steht.
  2. Darüber hinaus achten Sie darauf, dass der Urlaub weitgehend zusammenhängend genommen wird. Das bedeutet konkret, dass nicht ausschließlich gestückelt einzelne Tage genommen werden, sondern auch zumindest einmal 2-3 Wochen am Stück. Erst bei diesem Zeitraum kann man nämlich davon ausgehen, dass bei Ihrem Auszubildenden tatsächlich ein echter Erholungseffekt eintritt.
  3. Beachten Sie zudem die Ferien. Auszubildende sollten Ihren Urlaub nämlich innerhalb der Schulferien nehmen und ausdrücklich nicht an Berufsschultagen.

Kein Nebenjob während des Urlaubs

Ganz wichtig ist, dass Ihre Auszubildenden während der Urlaubszeit keine Ferien- oder Nebenjobs ausüben. Sie haben das Recht, darauf zu bestehen, dass die Zeit des Urlaubs ausschließlich zur Erholung genutzt wird. Schließlich zahlen Sie die Vergütung auch an Urlaubstagen weiter. Ist der Urlaub vorbei, sollte der Auszubildende tatsächlich erholt sein und in der Lage, mit Elan die an ihn gestellten Herausforderungen anzugehen. Das kann er kaum, wenn er in den Ferien vor allem für einen anderen Arbeitgeber tätig war.

Übrigens: Wird der Auszubildende während des Urlaubs krank, dann gelten für ihn dieselben Regelungen wie außerhalb des Urlaubs: Er muss Ihnen das mitteilen und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung einreichen bzw. zu schicken. Die entsprechenden Urlaubstage kann er dann zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

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