Überstunden in der Ausbildung: Möglich, aber auch sinnvoll?

Dass Überstunden in der Ausbildung grundsätzlich verboten sind, ist nur ein Gerücht. Auf der anderen Seite sollten Azubis aber nur im Ausnahmefall Überstunden machen.

Leider gibt es vor allem unter den kleineren Ausbildungsbetrieben viele schwarze Schafe, wenn es um Überstunden in der Ausbildung geht. Da werden die Gesetze (Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz) ziemlich dreist missachtet und am Ende die Überstunden nach einer 60-Stunden-Woche noch nicht einmal bezahlt. So geht es natürlich nicht, und Azubis sind gut beraten, wenn Sie solche Ausbildungsbedingungen melden, -beispielsweise der Kammer.  

Überstunden in der Ausbildung setzen eine Vereinbarung voraus
Möglich sind Überstunden aber schon, zumindest dann, wenn sie irgendwie grundsätzlich als Option vereinbart wurden. Beispielsweise können sie im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Oder im Ausbildungsvertrag gibt es einen entsprechenden Passus.

Allerdings sind Überstunden in der Ausbildung nicht “einfach so“ möglich. Neben der oben genannten Vereinbarung muss noch eine zweite Bedingung erfüllt sein: Die Überstunden müssen dem Ausbildungszweck dienen. Das bedeutet: Der Azubi muss dabei etwas lernen, was im Ausbildungsrahmenplan vorgegeben ist. Mal eben von einem Azubi die anfallende Mehrarbeit, welche als ausbildungsfremd bezeichnet werden kann, erledigen lassen – das geht jedenfalls nicht.  

Überstunden müssen bezahlt werden
Zudem muss natürlich eine Bezahlung erfolgen – entweder in Geld oder in Freizeitausgleich. Es ist zu empfehlen, zusätzlich einen Überstundenzuschlag zu zahlen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. So hat der Auszubildende auch etwas davon und wird beim nächsten Mal ggf. wieder für Überstunden motiviert sein.  

Insgesamt aber ist zu beachten: Überstunden in der Ausbildung sollten eher die Ausnahme sein. Das gilt für alle Azubis, besonders aber für Jugendliche. Bei denen schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz ohnehin enge Grenzen fest (40 Stunden in der Woche). Da bleibt für Überstunden wenig oder überhaupt kein Spielraum.