Schriftlicher Ausbildungsnachweis: Nehmen Sie Ihre Pflicht ernst

In erster Linie ist das natürlich die Pflicht Ihrer Auszubildenden, den schriftlichen Ausbildungsnachweis (das Berichtsheft) regelmäßig zu führen. Auf der anderen Seite sind auch Sie als Ausbilder gefordert: mit regelmäßiger Kontrolle und, falls notwendig, indem Sie etwas Druck ausüben.

Den schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen, ist nicht gerade die Lieblingsbeschäftigung von Auszubildenden. Oftmals wird das Notieren der Tätigkeiten und des Lernstoffes der Berufsschule als lästig empfunden. Die Folge: Auszubildende lassen die Verpflichtung schleifen und machen monatelang keine Eintragungen in ihren schriftlichen Ausbildungsnachweis.

Und die Folgen sind: Steht dann mal eine Kontrolle an, muss hektisch nachgearbeitet werden. Im schlechtesten Fall tritt das Defizit erst zum Ende der Ausbildung zu Tage, wenn die Kammer den schriftlichen Ausbildungsnachweis sehen will, um über die Zulassung zur Abschlussprüfung zu entscheiden. Es soll schon vorgekommen sein, dass Auszubildende dann mehrere Jahre nachtragen mussten.

Das ist natürlich nicht Sinn der Sache. Auch wenn das für den Auszubildenden zwischenzeitlich ganz bequem war – die Nachteile überwiegen eindeutig. Ist der zeitliche Abstand zwischen Tätigkeit und schriftlicher Notiz nämlich zu groß, dann sind genaue Aufzeichnungen überhaupt nicht mehr möglich.

Sie haben dann nicht mehr die Funktion, sich das Erlernte nochmals vor Augen zu führen. Außerdem kann die Zeit vor der Abschlussprüfung wahrlich sinnvoller genutzt werden, als seitenweise Eintragungen im schriftlichen Ausbildungsnachweis vorzunehmen.

Versäumnisse beim schriftlichen Ausbildungsnachweis sind auch Ihr Verschulden

Kommt es tatsächlich dazu, dass der schriftliche Ausbildungsnachweis monatelang nicht geführt wird, kann man auch Ihnen als Ausbilder einen Vorwurf machen. Sie sind nämlich verpflichtet, den Nachweis regelmäßig zu kontrollieren.

Solche Kontrolltermine motivieren Auszubildende fast ausnahmslos dazu, die ungeliebte Tätigkeit regelmäßig auszuüben. Lassen Sie es sich also nicht nehmen, Ihre Kontrollpflicht ernst zu nehmen. Fehlt der Nachweis am Ende der Ausbildung, dann müssen sich nämlich auch Sie kritische Fragen von der Kammer gefallen lassen.

Im Übrigen darf Ihr Azubi den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Arbeitszeit führen. Sie als Ausbilder müssen ihm die Zeit hierfür geben. Das kann unregelmäßig passieren und immer dann, wenn der Auszubildende mal weniger zu tun hat. Sie können aber auch eine feste Zeit vereinbaren – beispielsweise immer freitags kurz vor Feierabend –, in der der Azubi den schriftlichen Ausbildungsnachweis führt und seine Ausbildungswoche noch einmal Revue passieren lässt.

Möglicherweise ergeben sich dann auch Fragen, die Sie gemeinsam mit ihm klären können. So erfahren Sie mehr über seine Ausbildung (auch was die Berufsschule angeht) und bleiben mit ihm in einem positiven Dialog.