Rückzahlung von Ausbildungskosten – geht das?

In der Weiterbildung ist das gang und gäbe. Ein Mitarbeiter bekommt eine teure Bildungsmaßnahme finanziert und der Arbeitgeber will aus gutem Grund verhindern, dass er im Anschluss daran zur Konkurrenz wechselt und sein teures Wissen dort einbringt. Die Lösung ist einfach: Der Kollege verpflichtet sich, einige Jahre im Unternehmen zu bleiben. Aber geht das auch in der Berufsausbildung?

Es ist ein ärgerliches Szenario: Ein Azubi wird qualitativ gut ausgebildet. Die Ausbildung kostet insgesamt mehrere 10.000 €. Sie bieten dem Azubi im Anschluss daran einen aus Ihrer Sicht attraktiven Vertrag an. Er lehnt ab und heuert bei der Konkurrenz an, die im Gegensatz zu Ihnen nicht ausgebildet hat. Das ist ungerecht und Sie wollen, dass das in Zukunft nicht mehr passieren kann. Also denken Sie daran, Ihre Azubis zur Rückzahlung der Ausbildungskosten zu verpflichten.

Allerdings: Das geht unter keinen Umständen. Auch dann nicht, wenn eine entsprechende Klausel im Ausbildungsvertrag verankert ist, die beide unterschrieben haben. Denn wenn Sie den Azubi verpflichten, für den Fall, dass er nicht eine Mindestzeit nach der Ausbildung im Unternehmen bleibt, die Ausbildungskosten zurückzuzahlen, dann verstoßen sie gegen §12 Berufsbildungsgesetzes (BBIG).

Dort steht unter der Überschrift "Nichtige Vereinbarungen" sinngemäß folgendes:

Eine Vereinbarung ist nichtig, wenn der Azubi dadurch im Anschluss an die Ausbildung in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeiten beschränkt wird.

Das bedeutet konkret: Nötigen Sie den Azubi dazu, nach der Ausbildung im Unternehmen zu bleiben, indem Sie mit der Rückzahlung der Ausbildungskosten drohen, dann schränken Sie ihn in seiner beruflichen Tätigkeit für die Zukunft ein. Damit läge ein Verstoß gegen das BBIG vor. Die Vereinbarung hätte keine Gültigkeit.

Fazit: Sie können eine solche Option folglich nicht wahrnehmen. Fortbildungsaktivitäten sind in dieser Hinsicht mit Ihren Ausbildungsaktivitäten im dualen System nicht vergleichbar. Das einzige, was Sie tatsächlich tun können, um den Azubi zum Bleiben zu bewegen, ist: als Ausbildungsbetrieb und attraktiver Arbeitgeber zu überzeugen, ihm eine Perspektive geben, die er als attraktiv empfindet, und so das Nachdenken über einen Arbeitgeberwechsel nach der Ausbildung schon im Keim zu ersticken.