Wissen Sie eigentlich, wer Ihnen als Azubi Aufträge erteilen kann?

Wenn Sie Azubi sind oder in diesem Sommer gerade eine Ausbildung beginnen, stellt sich Ihnen schon mal die Frage: Muss ich das jetzt auch tun, was der Herr XY mir eben gesagt hat? Hat er das Recht mir Aufträge zu erteilen? Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, wer Ihnen als Azubi Aufträge erteilen kann, dann lesen Sie hier weiter.

Sie müssen als Azubi nicht jeden Wunsch von Hinz und Kunz erfüllen

Als Azubi befindet man sich in der Hierarchie eines Unternehmens natürlich nicht wirklich weit oben. Das wissen auch Sie als Auszubildender selbst. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch nicht, dass man für alles zuständig ist und die Wünsche von Hinz und Kunz stets zu erfüllen hat.

Zum einen muss ein Auftrag etwas mit der Ausbildung zu tun haben. Es ist also absolut tabu, das Auto des Chefs zu putzen oder die Kinder des Ausbilders zu hüten. Dass so etwas verlangt wird, ist aber auch die Ausnahme. Zum anderen stellt sich die Frage, wer Sie als Azubi überhaupt beauftragen kann.

In der Tat kann das nicht jeder. Das wäre ja auch noch schöner. Wenn jeder von Ihnen alles verlangen könnte, dann gäbe das ein ganz schönes Durcheinander. Daher ist es wichtig, gleich zu Beginn der Ausbildung zu klären, von wem konkret Sie Aufträge erhalten können (und demzufolge auch ausführen müssen) und von wem nicht.

Diese Personen dürfen Ihnen als Azubi Aufträge erteilen

Wer beispielsweise auf jeden Fall für Sie weisungsberechtigt ist, dass sind Ausbilder und Chef in dem Arbeitsbereich, in dem Sie gerade tätig sind. Aber auch der Ausbildungsverantwortliche bzw. der Personalverantwortliche darf Ihnen Weisungen erteilen. Im handwerklichen Bereich sind das Meister, Poliere und Vorarbeiter.

In speziellen Fällen dürfen Ihnen auch der Sicherheitsbeauftragte (in Sicherheitsfragen) und der Datenschutzbeauftragte (in Datenschutzfragen) Hinweise geben, was zu tun ist. Doch auch wenn das geklärt ist, kann es vorkommen, dass Ihnen mehrere Aufträge erteilt wurden, die in Konkurrenz stehen. Möglicherweise widersprechen sie sich sogar oder es ist unklar, was Vorrang hat.

In solchen Situationen wenden Sie sich an Ihren Ausbilder – notfalls auch an den Ausbildungsleiter. Spätestens der wird Sie darüber aufklären, was zu welchem Zeitpunkt zu tun ist. Dazu hält er ggf. Rücksprache mit Ihrem Vorgesetzten. Falls unberechtigt Aufträge erteilt wurden, dann ist es auch seine Aufgabe, den Weisungsgebenden, aber nicht Weisungsbefugten, aufzuklären.