Vorsicht Falle: Bei Facebook über das Ausbildungsunternehmen herziehen

Sie als Azubi sind sicher auch bei Facebook oder in einem anderen sozialen Netzwerk aktiv. Sie sind es gewohnt, sich auszutauschen und möglicherweise gehören Sie auch zu denen, die kein Blatt vor den Mund nehmen. Achtung – meiden Sie diese Facebook-Falle, wenn Sie über Ihre Ausbildung schreiben.

Im Jahr 2012 gab es bereits mehrere Gerichtsurteile, die sich mit dem Thema "abwertende Bemerkungen in einem sozialen Netzwerk" beschäftigen. Vor allem das beliebteste Netzwerk Facebook ist immer wieder Gegenstand in den Verhandlungssälen der Arbeitsgerichte.

Das Problem: Der eine oder andere schreibt schon mal über-kritisch, unsachlich oder sogar beleidigend über den eigenen Arbeitgeber bzw. das eigene Ausbildungsunternehmen.

Wenn das niemand mitbekommt, schlägt das auch keine Wellen. Allerdings schreibt natürlich niemand etwas auf seine Pinnwand, damit es niemand mitbekommt. Natürlich bekommt es jemand mit – in der Regel viel mehr Leute, als es dem Einzelnen lieb sein kann. Meiden Sie also diese Falle!

Der durchschnittliche Facebook-Benutzer

Ein durchschnittliches Facebook-Mitglied hat eine dreistellige Anzahl an sogenannten Freunden. Freunde können in der Regel alles mitlesen, was ein einzelner im sozialen Netzwerk preisgibt. Bei manch Einem sind die Einstellungen sogar so gewählt, dass die Bemerkungen ganz öffentlich sind, also nicht nur den Freunden zugänglich. Zudem ist zu beachten, dass man unter Facebook Inhalte mit nur einem Mausklick teilen kann.

Das bedeutet, jeder einzelne der mehreren hundert Freunde kann mit einem Klick seine mehreren hundert Freunde an einer Information teilhaben lassen. Handelt es sich also um eine ziemlich interessante Informationen, dann kann es leicht passieren, dass das Geschriebene öffentlicher ist als manches Verfasste in der regionalen Tageszeitung. Vermeiden Sie diese Facebook-Falle.

Vorsicht: Facebook-Äußerungen können als "öffentlich" bewertet werden

Insofern unterscheiden die Arbeitsgerichte häufig auch gar nicht, ob eine abwertende und beleidigende Aussage öffentlich zugänglich ist oder nur im Freundeskreis. Die jüngsten Gerichtsurteile deuten darauf hin, dass juristisch betrachtet auch Äußerungen im verhältnismäßig engen Kreis in gewisser Weise öffentlich sind. Damit werden die Äußerungen von Arbeitnehmern und Auszubildenden, die verbal über die Stränge schlagen, in ein noch kritischeres Licht gerückt.

Für Sie als Auszubildender bedeutet das:

Sehen Sie Facebook als Ihr Privatleben an und veröffentlichen Sie dort nichts über Ihr Berufsleben. Und wenn es denn aus Ihrer Sicht sein muss, dann sind Sie vorsichtig mit Kritik. Einzelne Wörter könnten Ihnen als Beleidigung ausgelegt werden, obwohl Sie Ihnen selbst möglicherweise als harmlos erscheinen.

Denken Sie auch daran, dass Sie im Laufe der letzten Jahre viele Menschen als Facebook-Freunde "aufgenommen" haben und Ihnen möglicherweise der Überblick verloren gegangen ist. Es soll nämlich schon vorgekommen sein, dass bestimmte Äußerungen von Personen gelesen wurden, die das besser hätten nicht lesen sollen.

Passen Sie also auf, was Sie schreiben und wem Sie es schreiben, in dem Sie Ihren Freundeskreis einfach nochmal checken, um diese Facebook-Falle zu vermeiden.