Lernen Sie die rechtlichen Grundlagen der Ausbildung kennen

Die Berufsausbildung ist durch etliche Gesetze geregelt. Das Berufsbildungsgesetz ist für Sie wohl nichts Neues. Aber auch Jugendschutzgesetze, Mutterschutzgesetze, Bundesurlaubsgesetze, Antidiskriminierungsgesetze, Schulrecht und viele Andere finden bei einer Berufsausbildung Anwendung. Achten Sie bereits bei der Bewerberauswahl darauf, dass mitspracheberechtigte Gremien gehört werden.

Unter 15 verschiedenen Gesetzgebungen gibt es drei Schwerpunkte, die für die Berufsausbildung relevant sind. Das BBiG alias Berufsbildungsgesetz, das JArbSchG, hinter dieser Abkürzung sich das Jugendarbeitsschutzgesetz verbirgt, sowie das Betriebsverfassungsgesetz mit dem Kürzel BetrVG.

Selbst das Grundgesetz spielt bei der Berufsausbildung eine Rolle. So zum Beispiel der Artikel 12, in dem die Freiheit der Berufswahl verankert ist.

Berufsbildungsgesetz

Das BBiG findet bei dualen Ausbildungen lediglich im betrieblichen Teil Anwendung. Dadurch werden beispielsweise die Inhalte der Ausbildung festgehalten. Weiterhin sind darin Vorschriften über den Ausbildungsvertrag enthalten, wie über die Kündigung, Probezeit und Zulassung zur Abschlussprüfung.

Ein wesentlicher Bestandteil des BBiG sind die vertraglichen Pflichten des Ausbildenden, des Auszubildenden sowie des Ausbilders und den Ausbildungsbeauftragten. Als Pflicht des Ausbildenden kann beispielsweise die Bereitstellung kostenloser Arbeitsmittel oder die Pflicht zur charakterlichen Förderung angeführt werden. Der Azubi wird dazu verpflichtet, seiner Lernpflicht nachzukommen, die Arbeiten sorgsam auszuführen und das betriebliche Material pfleglich zu behandeln.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz trifft für alle Personen unter 18 Jahren zu, egal ob sie sich in der Berufsausbildung befinden, oder bereits ausgelernt haben. Das Ziel dieser Gesetze ist es, auf die besonderen Bedürfnisse Jugendlicher einzugehen.

Insbesondere die körperliche Entwicklung ist bei minderjährigen Arbeitnehmern noch nicht vollständig ausgereift, auch wenn uns heutige Jugendliche in Sachen Körpergröße längst überragen. Es werden ärztliche Untersuchungen angeordnet, maximal zulässige Arbeitszeiten sowie Pause- und Ruhezeiten definiert. Weiterhin wird der Umgang mit Gefahrenstoffen reglementiert, da auch das Gefahrenbewusstsein oft nicht in Gänze ausgeprägt ist.

Betriebsverfassungsgesetz

Das BetrVG soll sicherstellen, dass die Interessen der Arbeitnehmer in einem Betrieb berücksichtigt werden (bei öffentlichen Institutionen finden die jeweiligen Personalvertretungsgesetze Geltung). Die Angestellten wählen ihre Interessenvertreter für vier Jahre in den Betriebsrat. Nach §74 BetrVG soll dieser mindestens einmal im Monat zu einer Sitzung zusammentreffen, um interne Angelegenheiten wie z.B. Arbeitszeiten, Raucherpausen, Unfallverhütungsvorschriften, etc. zu klären.

Auch in Ausbildungsbelangen muss der Betriebsrat informiert und gehört werden. Unter §92ff BetrVG werden die personellen Angelegenheiten erörtert, in denen dem Betriebsrat sogar Beteiligungsrechte zugebilligt werden. Es handelt sich hauptsächlich um die Personalplanung, Beurteilungsgrundsätze, personelle Auswahlrichtlinien, Fragen zur Berufsbildung sowie alles rund um die Einstellung.

Weitere relevante Gesetze

Wo Menschen zusammentreffen, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch, so auch in der Ausbildung. Im BGB werden alle Belange geklärt, die zwischen Privatpersonen anfallen, so zum Beispiel Schadensersatzansprüche bei Nichterfüllung von Verträgen und Haftungsfragen. In den §§611 geht es um wichtige Grundlagen der Arbeits- bzw. Dienstverhältnisse wie Vergütung und Firmenübertragung abgehandelt werden.

Im Arbeitsrecht sind Bestimmungen und Gesetze zusammengefasst, die sich mit den Arbeitsverhältnissen, Sozialversicherungen, Arbeitsschutz, Mitbestimmungsrechte und Arbeitsgerichtsbarkeiten befassen. Es besteht aus dem Individualarbeitsrecht, worin der Arbeitsvertrag, die daraus resultierenden Pflichten, Störungen und Kündigungen sowie das Arbeitskampfrecht behandelt sind. Unter dem Kollektivarbeitsrecht werden das Tarifvertragsrecht, Betriebsvertragsrecht und das Mitbestimmungsrecht zusammengefasst.

Haben Sie Fragen zum Urlaubsanspruch Ihrer Auszubildenden, werfen Sie einen Blick in die Bundesurlaubsgesetze. Besonders bei jugendlichen Auszubildenden ändern sich die individuellen Ansprüche je nach Alter des Azubis, was Sie schließlich auch im Ausbildungsvertrag korrekt niederschreiben müssen.