Kindergeld während der Ausbildung – das ist zu beachten

Wenn Sie momentan als Auszubildender arbeiten, haben Ihre Eltern in aller Regel Anspruch auf Kindergeld. Das war früher nicht selbstverständlich, denn bis Ende des Jahres 2011 gab es eine Jahresverdienstgrenze, die mittlerweile aber entfallen ist.

Mit der Änderung der Rechtslage ab dem 1. Januar 2012 erhält ein Auszubildender unabhängig von seinem monatlichen bzw. jährlichen Einkommen Kindergeld. Oder besser gesagt, seine Erziehungsberechtigten haben Anspruch darauf, dieses Kindergeld überwiesen zu bekommen.

Dabei gibt es Ausnahmen: Ist der Auszubildende bereits 25 Jahre alt oder älter, dann haben seine Eltern keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Allerdings werden möglicherweise vor Jahren absolvierte Wehrdienst- oder Zivildienstzeiten bzw. Erziehungs- und Elternzeiten abgerechnet. Im Ausnahmefall kann es also auch bei Auszubildenden, die das 25. Lebensjahr überschritten haben, zu berechtigter Zahlung von Kindergeld kommen.

Bedenken Sie, dass es sich beim Kindergeld um eine monatliche Leistung handelt, bei der über die Jahre der Ausbildung hinweg eine Menge zusammenkommt. Im Moment zahlt die Familienkasse pro Kind und Monat 184 € (beim ersten und zweiten Kind), 190 € (beim dritten Kind) bzw. 215 € (beim vierten und jedem weiteren Kind).

Legt man nunmehr eine Ausbildungsdauer von drei Jahren zu Grunde, kommt ein Betrag zwischen 6624 € und 7740 € zusammen. Darauf sollte keine Familie freiwillig verzichten.

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Zudem gibt es die Möglichkeit, dass Sie als Auszubildender das Kindergeld selbst kassieren. Das ist allerdings an engere Voraussetzungen geknüpft. Eine Chance, dass ein entsprechender Antrag positiv beschieden wird, haben Sie dann, wenn Sie nicht mehr bei Ihren Eltern leben.

Die Erfolgsaussichten sind allerdings auch daran geknüpft, ob Ihre Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ihnen nachkommen. Das Antragsformular mit dem offiziellen Namen "Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes für Kinder über 18 Jahre" finden Sie ohne weiteres im Internet. Bevor Sie einen solchen Antrag möglicherweise stellen, sprechen Sie sich am besten mit Ihren Eltern/ Erziehungsberechtigten ab.

Übrigens: Sollte Sie oder Ihre Eltern früher der Aufwand bei der Beantragung des Kindergeldes abgeschreckt haben, dann ist jetzt Entwarnung angesagt. Als noch die Verdienstgrenze galt, wurde die Berechtigung auf Kindergeld nämlich in einem recht aufwändigen Verfahren, das zahlreiche Nachweise voraussetzte, ermittelt. Das ist heute nicht mehr der Fall. Die Antragstellung funktioniert recht einfach.