Ist eine Kündigung des Ausbildungsvertrags wegen Krankheit möglich?

Es ist eine der meistgestellten Fragen von Auszubildenden, die ich in meinem E-Mail-Account aufschlage: Ist eine Kündigung des Ausbildungsvertrags wegen Krankheit möglich? Da meldet sich beispielsweise ein besorgter Azubi bei mir, der eine Woche krankgeschrieben war und dem anschließend unverhohlen bei Wiederholung mit einer Kündigung gedroht wurde. Das geht gar nicht!

Sie brauchen keine Kündigung des Ausbildungsvertrags aufgrund von Krankheit zu befürchten.

Leider gibt es unter Ausbildungsbetrieben schwarze Schafe, die trotzdem versuchen, ihre Auszubildenden mit entsprechenden Drohungen einzuschüchtern. Möglicherweise wissen sie es auch nicht besser. Ihnen als Auszubildender sei jedenfalls gesagt: Wenn Sie erkranken und Ihrer Informationspflicht nachkommen sowie eine ärztliche Bescheinigung ab dem Tag vorlegen, der zwischen Ihnen und dem Ausbildungsbetrieb vereinbart ist, dann haben Sie natürlich keine Kündigung des Ausbildungsvertrags und im Übrigen auch keine Abmahnung zu befürchten.

Ausbildungsverhältnisse sind nämlich im besonderen Maße vom Gesetzgeber geschützt. Selbst bei lang anhaltender Erkrankung kann in aller Regel keine Kündigung erfolgen. Sorgen Sie vor allem dafür, dass:

  • Sie unmittelbar nach der Erkrankung ihren Ausbildungsbetrieb informieren. Das gilt auch für Berufsschultage.
  • Sie es nicht versäumen, rechtzeitig einen Arzt aufzusuchen, um sich eine ärztliche Bescheinigung geben zu lassen. Die kann ihr Ausbildungsbetrieb im Übrigen ohne Begründung von Ihnen früher, auch schon ab dem ersten Krankheitstag, verlangen. Das wird er gegebenenfalls tun, wenn sich Erkrankungen häufen.
  • Sie alles dafür tun, um wieder gesund zu werden. Aktivitäten, die die Gesundung verzögern könnten, sind zu unterlassen. Nehmen Sie diese Maßgabe ernst!

Wenn die Krankheit jedoch nur vorgetäuscht ist, dann ist auch eine Kündigung möglich.

Überhaupt gilt: Wenn eine Erkrankung nur vorgetäuscht ist und der Arbeitgeber kommt dahinter, dann handelt es sich um Betrug. In diesem Fall ist eine Kündigung natürlich möglich.

Übrigens: Im extremen Ausnahmefall kann Ihnen doch wegen Krankheit gekündigt werden. Nämlich dann, wenn Sie aufgrund der Erkrankung Ihre Ausbildung mit Sicherheit nicht erfolgreich abschließen können. Wenn also keine Aussicht auf Genesung besteht und die Krankheit Sie an der Ausübung des Berufs hindert, dann macht eine Ausbildung keinen Sinn mehr. In diesem Fall besteht tatsächlich ein Kündigungsrecht.